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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 31. Januar 2018
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Datenschutz keine Verhandlungsmasse bei EU-Handelsabkommen

Die EU-Kommission hat ihren Standpunkt zum Schutz von personenbezogenen Daten auf internationaler Ebene bekräftigt. In ihren heute (Mittwoch) vorgelegten horizontalen Bestimmungen betonte die Kommission, dass Datenschutz – ein Grundrecht der EU -...

Die Ausarbeitung der horizontalen Bestimmungen wurde vom Ersten Kommissionsvizepräsidenten Frans Timmermans geleitet. Der Textentwurf würde es der EU ermöglichen, gegen protektionistische Praktiken in Drittländern vorzugehen und gleichzeitig sicherzustellen, dass solche Handelsabkommen nicht dazu benutzt werden können, die strengen EU-Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten in Frage zu stellen. Die Kommission unterrichtet nun die anderen europäischen Institutionen sowie den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die Arbeitsgruppe der Datenschutzbehörden gemäß Artikel 29 über ihren Standpunkt gemäß den üblichen Verfahren.

Wie die Kommission bereits in ihrer Mitteilung über den Austausch und Schutz personenbezogener Daten in einer globalisierten Welt unterstrich, setzt sie sich weiterhin auf bilateraler und multilateraler Ebene für die Entwicklung hoher internationaler Datenschutzstandards ein.

Weitere Informationen:

Daily News vom 31. Januar 2018

Mitteilung über den Austausch und Schutz personenbezogener Daten in einer globalisierten Welt

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. Januar 2018
Autor
Vertretung in Deutschland