(17.11.2016) - Diese Richtlinie, die die Mitgliedstaaten bis Dezember 2010 umsetzen mussten, soll ein einheitliches und hohes Sicherheitsniveau in allen EU-Schienennetzen gewährleisten. Sie legt insbesondere gemeinsame Grundsätze für die Verwaltung, die Regulierung und die Überwachung der Eisenbahnsicherheit fest. Dadurch sollen Situationen vermieden werden, in denen unterschiedliche nationale Instandhaltungsvorschriften die reibungslose Beförderung von Fahrzeugen in der gesamten EU behindern.
Die Richtlinie sieht vor, dass jedes Fahrzeug eine für ihn zuständige Stelle haben muss, die für die Instandhaltung zuständig ist. Diese Stelle ist für das Wartungssystem zuständig und stellt sicher, dass sich die Fahrzeuge in einem sicheren Zustand befinden. Die deutschen Vorschriften erfordern jedoch eine technische Inspektion von Fahrzeugen in periodischen Abständen. Demzufolge entscheidet nicht die für die Instandhaltung zuständige Stelle über den Zeitpunkt der technischen Inspektion. Deutschland hat zwei Monate Zeit, der Kommission zu antworten. Wenn Deutschland nicht zufriedenstellend reagiert, kann die Kommission den Gerichtshof der EU anrufen.
Weitere Informationen:
Zu den wichtigsten Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren im November: MEMO/16/3644
Zum Vertragsverletzungsverfahren allgemein: MEMO/12/12 (Infografik)
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 17. November 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland