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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 2. Oktober 2024
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Digital Services Act: EU-Kommission fordert Informationen von YouTube, Snapchat und TikTok

DSA
European Union

Die EU-Kommission hat im Rahmen des Digital Services Act (DSA) ein Auskunftsersuchen an YouTube, Snapchat und TikTok gerichtet und die Plattformen aufgefordert, mehr Informationen über die Gestaltung und Funktionsweise ihrer Empfehlungssysteme zu liefern. Gemäß dem DSA müssen die Plattformen Risiken bewerten, die von ihren Empfehlungssystemen ausgehen, und angemessen abmildern. Dazu gehören auch Risiken für die psychische Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer sowie die Verbreitung schädlicher Inhalte, die sich aus dem auf Interaktion beruhenden Aufbau dieser Algorithmen ergeben. Die Plattformen müssen bis zum 15. November antworten. 

YouTube und Snapchat

YouTube und Snapchat werden aufgefordert, detaillierte Informationen zu folgenden Bereichen zu liefern: 

  • zu den Parametern, die ihre Algorithmen verwenden, um Nutzern Inhalte zu empfehlen;
  • zu ihrer Rolle bei der Verstärkung bestimmter systemischer Risiken, einschließlich derjenigen, die mit dem Wahlprozess und dem zivilgesellschaftlichen Diskurs, dem psychischen Wohlbefinden der Nutzer (z. B. Suchtverhalten und „Kaninchenlöcher“ in den Inhalten) und dem Schutz von Minderjährigen zusammenhängen. 
  • zu den Maßnahmen, um den potenziellen Einfluss ihrer Empfehlungssysteme auf die Verbreitung illegaler Inhalte, wie die Förderung illegaler Drogen und Hassreden, abzuschwächen. 

TikTok

Die Plattform TikTok wurde aufgefordert, mehr Informationen zu liefern, 

  • wie sie die Manipulation des Dienstes durch schädliche Akteure verhindert;
  • wie sie die Risiken im Zusammenhang mit Wahlen, Medienpluralismus und zivilgesellschaftlichem Diskurs mindert, die durch bestimmte Empfehlungssysteme verstärkt werden können. 

Weitere Schritte

Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 66 DSGVO zur Folge haben. Gemäß Artikel 74 (2) des DSA kann die Kommission Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben in den Antworten auf die RFI verhängen. Bei Nichtbeantwortung kann die Kommission eine förmliche Aufforderung durch Entscheidung erlassen. In diesem Fall kann die Nichteinhaltung der Antwortfrist die Verhängung von Zwangsgeldern zur Folge haben. Die Kommission hat sich seit Inkrafttreten des DSA auf die Einhaltung der Bestimmungen des DSA in Bezug auf Empfehlungssysteme konzentriert. Empfehlungssysteme sind unter anderem ein zentraler Bestandteil der förmlichen Vertragsverletzungsverfahren, die gegen TikTok, AliExpress, Facebook und Instagram eingeleitet wurden.

Weitere Informationen

Daily News vom 2. Oktober 2024

DSA

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. Oktober 2024
Autor
Vertretung in Deutschland