„Jetzt können wir auf neue und bessere handelspolitische Schutzmaßnahmen zurückgreifen und damit einige der Herausforderungen bewältigen, mit denen wir im Welthandel heute konfrontiert sind. Um es mit aller Deutlichkeit zu sagen: Wir werden alles tun, um die Unternehmen und die Arbeitnehmer Europas zu verteidigen, wenn andere den Markt verzerren oder die Spielregeln nicht einhalten“, sagte Juncker weiter.
Handelskommissarin Cecilia Malmström ergänzte: „Endlich kann diese seit Langem erwartete Reform eingeführt und umgesetzt werden. Die europäischen Unternehmen wollten ein modernes Regelwerk. Ich bin voller Zuversicht, dass uns dies die notwendigen Instrumente an die Hand gibt, um unsere Wirtschaftszweige wirksam vor unlauteren Handelspraktiken zu schützen. Wir bekennen uns zu einem offenen, regelbasierten Handel. Jetzt sind wir besser gerüstet, um für Unternehmen aus Mitgliedstaaten einzutreten, wenn sich andere Länder nicht an die Regeln halten.“
Die modernisierte Instrumentarium der EU für den Schutz des Handels ermöglicht es der EU, durch eine Veränderung der „Regel des niedrigeren Zolls“ in einigen Fällen höhere Zölle einzuführen, den Untersuchungszeitraum zu verkürzen, um das Verfahren zu beschleunigen, die Transparenz und Berechenbarkeit des Systems für Unternehmen aus der EU zu erhöhen und den in der EU angewandten hohen Umwelt- und Sozialstandards Geltung zu verschaffen. Damit wird eine umfassende Überarbeitung der handelspolitischen Schutzmaßnahmen der EU abgeschlossen, zu der auch eine im Dezember letzten Jahres eingeführte neue Antidumpingmethodik gehört.
Mit den neuen Vorschriften wird der derzeit vorgesehene Untersuchungszeitraum von neun Monaten für die Einführung vorläufiger Maßnahmen auf sieben Monate verkürzt und das System transparenter gestaltet. Die Unternehmen werden sich dank eines Frühwarnsystems vor der Einführung vorläufiger Zölle auf die neue Situation einstellen können. Die Kommission wird kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem speziellen „KMU Helpdesk“ unterstützen, sodass es für diese Firmen einfacher wird, sich an Handelsschutzverfahren zu beteiligen.
Ferner kann die EU aufgrund von Änderungen der „Regel des niedrigeren Zolls“ in einigen Fällen möglicherweise höhere Zölle einführen. Dies gilt sowohl für alle Antisubventionsfälle als auch für Antidumpingfälle, wenn Waren eingeführt werden, bei deren Produktion Rohstoffe und Energie mit künstlich niedrig gehaltenen Preisen zum Einsatz kamen.
Im Zuge ihrer Untersuchungen wird die Kommission auch die Kosten für die Einhaltung der Umwelt- und Sozialvorschriften der EU berücksichtigen, wenn sie die Höhe der möglicherweise einzuführenden Zölle berechnet; zugrunde gelegt wird dabei der den Unternehmen entstandene wirtschaftliche Schaden. Darüber hinaus wird die Kommission generell keine Preisverpflichtungen von Ländern akzeptieren, die bekanntermaßen die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation und Umweltschutzübereinkünfte nur mangelhaft umsetzen. Erstmals können sich auch Gewerkschaften an Handelsschutzuntersuchungen beteiligen.
Zusammen mit der bereits gültigen neuen Antidumpingmethodik handelt es sich hier um die erste umfassende Überarbeitung der Antidumping- und Antisubventionsinstrumente der EU seit 15 Jahren. Die Reform ist das Ergebnis von nahezu fünf Jahren Arbeit. In dieser Zeit wurden breit angelegte Konsultationen mit zahlreichen Interessenträgern und Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament geführt.
Der erste Kommissionsvorschlag für eine Reform der EU-Handelsschutzinstrumente geht auf das Jahr 2013 zurück. Im Dezember 2016 wurde im Rat ein Kompromiss erzielt. Nachdem die EU-Organe im Dezember 2017 eine politische Einigung gefunden hatten, billigte der Rat den Kompromiss im April 2018. Im Anschluss an die endgültige Zustimmung zu den neuen Regeln durch das Europäische Parlament werden die neuen Rechtsvorschriften nunmehr am 8. Juni in Kraft treten.
Weitere Informationen:
Factsheet zu den modernisierten handelspolitischen Schutzmaßnahmen
Fragen und Antworten zu den neuen Maßnahmen
Allgemeine Informationen zu Handelsschutzmaßnahmen der EU
KMU-Leitfaden zu Handelsschutzmaßnahmen
Pressekontakt: margot [dot] tuzinaec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7. Juni 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland