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Vertretung in Deutschland
Presseartikel23. Mai 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 5 Min

Entwurf des EU-Haushaltsplans 2019 für Wachstum, Solidarität und Sicherheit

EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger hat heute (Mittwoch) den Entwurf des EU-Haushaltsplans 2019 präsentiert: Darin sind 166 Mrd. Euro an Mitteln für Verpflichtungen – drei Prozent mehr als 2018 – für Investitionen in eine stärkere, besser...

Dieser Haushalt ist der sechste, der im Rahmen der gegenwärtigen langfristigen Haushaltsplanung für den Zeitraum 2014-2020 und der darin festgelegten Beschränkungen vorgelegt wird. Es ist so konzipiert, dass die Finanzierung bestehender Programme und neuer Initiativen optimiert wird. Ferner soll damit ein substanzieller Beitrag zum europäischen Mehrwert gemäß den Prioritäten der Juncker-Kommission geleistet werden.

Für diesen Haushalt gilt die Prämisse, dass das Vereinigte Königreich nach seinem Austritt am 30. März 2019 noch bis Ende 2020 denselben Beitrag wie ein Vollmitglied zum Unionshaushalt und zur Durchführung der EU-Haushaltspläne leisten wird.

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden jetzt gemeinsam über diesen Haushaltsentwurf beraten. Anfang des Monats legte die Kommission ihren Vorschlag für eine pragmatische und moderne langfristige Haushaltsplanung für den Zeitraum 2021-2027 vor.

Die europäische Wirtschaft ankurbeln

Konkret sind zur Förderung des Wirtschaftswachstums im Jahr 2019 Mittel für Verpflichtungen von fast 80 Mrd. Euro vorgesehen. Unter anderem werden die Gelder für die folgenden Flaggschiff-Programme aufgestockt:

  • 12,5 Mrd. Euro (+8,4 Prozent gegenüber 2018) für Forschung und Innovation im Rahmen von Horizont 2020, wovon 194 Mio. Euro für ein neues Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen aufgewendet werden;
  • 2,6 Mrd. Euro für Ausbildung im Rahmen von Erasmus+ (+10,4 Prozent gegenüber 2018);
  • 3,8 Mrd. Euro für Infrastrukturnetze im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) (+36,4 Prozent gegenüber 2018);
  • weitere 233,3 Mio. Euro für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zur Förderung von in Regionen mit hoher Jugendarbeitslosigkeit lebenden jungen Menschen (die mit entsprechenden Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds ergänzt werden müssen).

Die Kommission rechnet damit, dass die kohäsionspolitischen Programme für den Zeitraum 2014-2020 nach ermutigenden Signalen Ende des Vorjahres im Jahr 2019 weiterhin mit einer Dotierung von 57 Mrd. Euro (+2,8 Prozent gegenüber 2018) im regulären Tempo umgesetzt werden und dass die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik mit fast 60 Mrd. Euro (+1,2 Prozent gegenüber 2018) stabil bleibt.

Sicherheit diesseits und jenseits der Grenzen der EU

Trotz der in der langfristigen Haushaltungsplanung für den Zeitraum 2014-2020 vorgegebenen Beschränkungen stellt die Kommission unter voller Ausschöpfung der Flexibilitätsmechanismen sicher, dass Fragen in den Bereichen Migration und Grenzmanagement in diesem Jahr erneut besonderes im Fokus stehen:

  • Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems im Dienste einer effizienteren, gerechteren und humaneren Asylpolitik;
  • neues Einreise-/Ausreisesystem für ein besseres Grenzmanagement;
  • Ausbau der Grenz- und Küstenwache in Europa, der EU-Asylagentur und anderer mit Grenz- und Visafragen befasster Agenturen;
  • Aufstockung um weitere 1,5 Mrd. Euro der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei zur Finanzierung von Lebensmitteln, Unterricht und Unterkünften für Kriegsflüchtlinge aus Syrien oder anderen Regionen (weitere 500 Mio. Euro werden bereits im Rahmen des Haushaltsplans für 2018 bereitgestellt, den die Kommission aus diesem Grund abändern möchte);
  • Verwirklichung zweier maßgeblicher Initiativen: des Partnerschaftsrahmens für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Zuge der Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda und des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) zur Bekämpfung der Migrationsursachen.

Neue Initiativen fördern

Mit diesem Haushaltsplan werden nicht nur frühere Bemühungen konsolidiert, sondern auch neue Initiativen gefördert:

  • 103 Mio. Euro sind für das Europäische Solidaritätskorps vorgesehen, das jungen Menschen die Chance bietet, an Freiwilligen- oder Beschäftigungsprojekten im In- oder Ausland teilzunehmen;
  • 11 Mio. Euro für die Errichtung der Europäischen Arbeitsbehörde, die für eine faire Arbeitskräftemobilität im Binnenmarkt sorgen und die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden erleichtern wird;
  • 40 Mio. Euro für die Aufstockung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen (der Schwerpunkt liegt dabei auf Strukturreformen in den Mitgliedstaaten);
  • 245 Mio. Euro für das neue Europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich zur Förderung der europäischen Verteidigungsindustrie und zur Vorbereitung auf die Gründung einer Europäischen Verteidigungsunion;
  • 150 Mio. Euro zur Verbesserung der Einsätze bei Erdbeben, Waldbränden und Überschwemmungen in Europa durch eine auf EU-Ebene angesiedelte Kapazitätsreserve für den Zivilschutz (einschließlich Ausrüstungen und „rescEU“-Teams);
  • 5 Mio. für die Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung grenzüberschreitender Straftaten wie Betrug, Geldwäsche und Korruption. Ferner werden Schritte zum Schutz von Einzelpersonen und Unternehmen vor Cyberangriffen unternommen.

Hintergrund

Im Entwurf des EU-Haushaltsplans für 2019 werden für jedes zu finanzierende Programm zwei Beträge eingestellt: die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen. „Mittel für Verpflichtungen“ sind jene Mittel, die in einem bestimmten Jahr vertraglich zugesagt werden können; „Mittel für Zahlungen“ entsprechen den Beträgen, die tatsächlich ausgezahlt werden sollen. Im Entwurf des EU-Haushaltsplans für 2019 sind Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 166 Mrd. EUR (+3 Prozent gegenüber 2018) und 149 Mrd. Euro an Mitteln für Zahlungen (+3 Prozent gegenüber 2018) vorgesehen.

Generell handelt es sich beim EU-Haushalt in erster Linie um einen Investitionshaushalt. Mit dem EU-Haushalt, auf den etwa 1 Prozent des BNE der Union und ca. 2 Prozent aller öffentlichen Ausgaben in der EU entfallen, sollen die nationalen Haushalte ergänzt und die von den Mitgliedstaaten vereinbarten Prioritäten umgesetzt werden.

Im Entwurf des vom Vereinigten Königreich und der Union ausgehandelten Austrittsabkommens ist in den Artikeln über die Finanzregelung vorgesehen, dass das Vereinigte Königreich während eines Übergangszeitraums so wie ein Vollmitglied weiterhin „denselben Beitrag zum Unionshaushalt und zur Durchführung der jährlichen Haushaltspläne leisten wird“[1]. Der EU-Haushaltsplan für 2019 wird daher auf dieser Grundlage erstellt.

Weitere Informationen:

Entwurf des EU-Haushaltsplans 2019 – Fragen und Antworten

Dokumente zum EU-Haushaltsentwurf 2019

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2018

[1] Entwurf eines Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft, TF50 (2018) 35, 19. März 2018.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. Mai 2018
Autor
Vertretung in Deutschland