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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung31. Mai 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Erfolgreicher Start des einheitlichen Patentsystems: Mehr als 27.000 Registrierungen

EU Flaggen.

Ein Jahr nach Inkrafttreten des einheitlichen Patentsystems hat das Europäische Patentamt (EPA) bereits mehr als 27.000 einheitliche Patente registriert. Im Durchschnitt gilt damit fast jedes vierte erteilte europäische Patent (23 Prozent) in allen 17 teilnehmenden Mitgliedstaaten, auch Deutschland. Diese Quote nimmt stetig zu. Besonders groß ist der Anstieg bei Patenten, die von Dänemark oder Polen aus (jeweils fast 50 Prozent) und von Spanien aus (rund 40 Prozent) registriert werden. Die meisten Patente werden für Medizintechnik (31 Prozent), Tiefbau (6 Prozent) und Verkehr (5 Prozent) erteilt. 

Zentrale Anlaufstelle verbessert den Patentschutz

Patente sind für die europäische Innovation und Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung“, unterstrich EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. „Das neue Einheitspatentsystem bietet eine zentrale Anlaufstelle für die Anmeldung von Patenten in Europa und macht den Patentschutz stärker, einfacher und kostengünstiger - zum Vorteil aller Unternehmen, insbesondere der KMU. Nach nur einem Jahr sind bereits mehr als 27 000 Patente für 17 Mitgliedstaaten angemeldet worden. Ich ermutige die übrigen Mitgliedstaaten, sich dem Einheitspatent bald anzuschließen.“

Einheitliches Patentgericht

Teil des neuen Patentsystems war auch die Einführung des Einheitlichen Patentgerichts (UPC). Es ist für Einheitspatente und bestehende europäische Patente zuständig und soll den Unternehmen helfen, ihre Patentrechte wirksamer durchzusetzen zu können.

Bisher wurden etwa 350 Verfahren eingeleitet. Unter bestimmten Bedingungen ermöglicht das neue Gericht zentralisierte Verfahren nicht nur für einheitliche Patente, für die das UPC die ausschließliche Zuständigkeit hat, sondern auch für nicht einheitliche europäische Patente.

Wirkung des Einheitspatents

Das europäische Einheitspatent, das im Juni 2023 eingeführt wurde, spielt eine entscheidende Rolle bei der Vollendung des europäischen Binnenmarkts für Patente und hat sich zu einem entscheidenden Faktor für die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der EU entwickelt. 

Das System erleichtert es Unternehmen, ihre Innovationen zu schützen, indem es eine zentrale Anlaufstelle für die Erlangung und Durchsetzung von Patenten in Europa bietet. Dadurch können die Unternehmen Kosten sparen und den Papier- und Verwaltungsaufwand verringern. Durch die Schaffung des Einheitlichen Patentgerichts werden auch Patentstreitigkeiten weniger aufwändig und teuer, während gleichzeitig die Rechtssicherheit erhöht wird.

Teilnehmende Mitgliedstaaten

Derzeit nehmen 17 EU-Mitgliedstaaten am Einheitspatentsystem teil: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien und Schweden. Auf sie entfallen etwa drei Viertel des BIP der EU. Das System ist auch für andere Mitgliedstaaten offen. In Kürze wird Rumänien das 18. teilnehmende Mitglied sein.

Die Kommission beabsichtigt außerdem, das System durch ein einheitliches ergänzendes Schutzzertifikat (SPC) weiter zu stärken. Es ermöglicht eine einheitliche Erweiterung der Patentrechte für bestimmte zugelassene Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel.

Hintergrund

Das Einheitspatent-System basiert auf zwei EU-Verordnungen (der Verordnung über den einheitlichen Patentschutz und der Verordnung über die einheitliche Patentsprache) sowie auf einem internationalen Übereinkommen zwischen den EU-Ländern zur Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts. Das Abkommen wurde Anfang 2023 ratifiziert, so dass das Einheitspatentsystem am 1. Juni 2023 in Kraft treten konnte.

Die Patentanmeldungen werden vom Europäischen Patentamt (EPA) verwaltet. Um ein einheitliches Patent zu erhalten, meldet ein Anmelder zunächst ein europäisches Patent nach den üblichen Regeln und Verfahren des EPA an. Nach der Erteilung des europäischen Patents kann der Patentinhaber innerhalb eines Monats nach der Erteilung beim EPA beantragen, dem Patent einheitliche Wirkung zu verleihen. Das führt dazu, dass ein einheitliches Patent in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten gilt - ohne zusätzliche Validierungs-Anforderungen.

Website des einheitlichen Patentsystems der Kommission

EPA-Webseiten zum einheitlichen Patentsystem

Website des Einheitlichen Patentgerichts

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (0) 30 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. Mai 2024
Autor
Vertretung in Deutschland