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Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine Europäische Bürgerinitiative mit dem Titel „Den Planeten retten – Arbeit steuerlich entlasten und Treibhausgasemissionen stärker besteuern“ zu registrieren. Ziel der Initiative ist es, das Paket „Fit für 55“ und das EU-System für die CO2-Bepreisung zu stärken, indem die Abschaffung kostenloser Emissions-Zertifikate beschleunigt und eine nicht gedeckelte Bepreisung von CO2-Emissionen ermöglicht wird. Die Kommission stuft die Initiative als rechtlich zulässig ein, eine inhaltliche Prüfung der Initiative hat sie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.
Unterstützung für einkommensschwache Haushalte
Die Organisatoren der Initiative fordern außerdem, einen wesentlichen Teil der Einnahmen aus der Bepreisung von CO2-Emissionen an einkommensschwache Haushalte umzuverteilen und den Klima-Sozialfonds der EU zu stärken. Auch soll die Einrichtung eines „Klimaclubs“ gefördert werden, dessen Mitgliedsländer eine solide CO2-Bepreisung einführen und dabei die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung ausreichend an einkommensschwache Haushalte umverteilen.
Nächste Schritte
Nach der heutigen Registrierung haben die Organisatorinnen und Organisatoren sechs Monate Zeit, um mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Erhält eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten und wird in jedem dieser Mitgliedstaaten eine gewisse Mindestzahl erreicht, so muss die Kommission darauf reagieren. Sie entscheidet dann, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Hintergrund
Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Europas, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplante Maßnahme 1.) nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, 2.) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und 3.) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt.
Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 112 Initiativen registriert.
Weitere Informationen:
„Den Planeten retten – Arbeit steuerlich entlasten und Treibhausgasemissionen stärker besteuern“
Die Europäische Bürgerinitiative in Zahlen
Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden
Forum zur Europäischen Bürgerinitiative
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 13. Mai 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland