(12.12.2016) – Frankreich hat bei der Kommission vier verschiedene Projekte zur Genehmigung angemeldet, mit denen die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern dadurch gefördert werden soll, dass für die folgenden Anlagen ein Einspeisetarif bzw. eine zusätzliche Vergütung gewährt wird:
- Anlagen zur Nutzung von Energie aus tiefer Geothermie
- Anlagen mit einer Leistung von unter 500 kW zur Nutzung von Biogas aus der Methanisierung (d. h. Gas aus landwirtschaftlichen und organischen Abfällen)
- Wasserkraftwerke mit einer Leistung von unter 1 MW
- Windparks, für die 2016 ein vollständiger Beihilfeantrag eingereicht wurde
Die Beihilferegelungen mit einer geplanten Mittelausstattung von 7,681 Mrd. EUR (Laufzeit bis 2042) werden dazu beitragen, dass zusätzliche Kapazitäten von etwa 2148 MW für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energieträgern geschaffen werden und Frankreich so seine Ziele auf diesem Gebiet erreichen kann.
In Dänemark wird die öffentliche Förderung erneuerbarer Energien derzeit durch Beiträge finanziert, die auf den Stromverbrauch erhoben werden. Um die Wettbewerbsfähigkeit bestimmter Wirtschaftszweige auf den Weltmärkten zu erhalten, erlauben die Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2014 es den Mitgliedstaaten, unter bestimmten Voraussetzungen Ermäßigungen auf solche Beiträge zu gewähren. Dies gilt vor allem für energieintensive Unternehmen in Branchen, die besonders stromintensiv und/oder dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind.
Im Oktober 2015 genehmigte die Kommission eine dänische Beihilferegelung, nach der solche Ermäßigungen für Unternehmen in bestimmten Branchen, die diese Voraussetzungen erfüllen, gewährt werden. Dänemark hat nun sein Vorhaben angemeldet, energieintensive Unternehmen in mehreren weiteren Sektoren des verarbeitenden Gewerbes und vier Gartenbausektoren in die Ermäßigungen einzubeziehen. Alle übrigen Voraussetzungen der ursprünglichen Regelung bleiben unverändert und gelten auch für die neuen Beihilfeempfänger, insbesondere die Bestimmung, dass energieintensive Unternehmen einen Ausgleich in Höhe von höchstens 85 % ihres Beitrags zur Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien erhalten. Wie die Prüfung der Kommission ergab, stehen diese Ermäßigungen nach wie vor mit den Leitlinien im Einklang.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12. Dezember 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland