20/04/2016 - Am 18. März 2016 sind die Staats- und Regierungschefs der EU und der Türkei übereingekommen, der irregulären Migration aus der Türkei in die EU ein Ende zu setzen und stattdessen legale Wege zur Neuansiedlung von Flüchtlingen in der Europäischen Union zu schaffen. Dieser neue Ansatz hat zu ersten Ergebnissen geführt, wie der deutliche Rückgang der Zahl der Personen, die aus der Türkei irregulär über die Ägäis nach Griechenland übersetzen, zeigt.
Die Umsetzung der Vereinbarung erfordert gewaltige Anstrengungen aller Beteiligten, vor allem Griechenlands. Deshalb müssen die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen zur Unterstützung Griechenlands weiter verstärken. Im Hinblick auf die Neuansiedlung und die Umverteilung sind weitere Zusagen und tatsächliche Aufnahmen erforderlich, und auch die EU-Agenturen bedürfen einer verstärkten Unterstützung.
Die Kommission wird Anfang Juni 2016 ihren zweiten Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei vorlegen.
Der Bericht zur Umsetzung der Erklärung EU-Türkei kommt zu folgenden konkreten Ergebnissen:
- Die Rückführung irregulärer Migranten in die Türkei ist am 4. April angelaufen. Bisher wurden 325 Migranten, die nach dem 20. März irregulär über die Türkei nach Griechenland gelangt waren, auf der Grundlage der Erklärung in die Türkei rückgeführt. Im Rahmen von Frontex werden inzwischen 318 Begleitbeamte und 21 Experten für die Rückübernahme auf den griechischen Inseln eingesetzt, um die Rückführung zu unterstützen. Zusätzlich dazu hat die Türkei insgesamt 25 türkische Verbindungsbeamte an die griechischen Hotspots entsandt. Im Gegenzug sind fünf griechische Verbindungsbeamte an den Ankunftsstellen in der Türkei im Einsatz.
- Die ersten Neuansiedlungen aus der Türkei auf der Grundlage der Erklärung erfolgten am 4. und 5. April. Bisher wurden 103 syrische Flüchtlinge im Rahmen der 1:1-Regelung in der EU neuangesiedelt. In enger Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten, dem EASO, dem UNHCR und der Türkei wurden Standarddurchführungsverfahren entwickelt, die nun fertiggestellt und verabschiedet werden müssen.
- Griechenland hat ein beschleunigtes Verfahren zur Bearbeitung von Asylanträgen vor Ort auf den Inseln eingerichtet, das alle Bearbeitungsphasen von der ersten Anhörung bis hin zu möglichen Rechtsbehelfen abdeckt. Griechenland hat bereits im Einklang mit den Anforderungen der Richtlinie über Asylverfahren Sachbearbeiter und Polizeibeamte auf die Inseln entsandt. Das EASO hat seinerseits 60 Asylbeamte und 27 Dolmetscher auf die griechischen Inseln entsandt, um die Bearbeitung der Asylanträge zu unterstützen.
- Die Kommission wird am 4. Mai ihren dritten Fortschrittsbericht zum Thema Visaliberalisierung für die Türkei vorlegen, dem – sofern die Türkei die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der verbleibenden Benchmarks ergreift – ein Legislativvorschlag über die Aufnahme der Türkei in die Liste der visumbefreiten Länder beigefügt wird.
- Die Programmierung und Projektvorbereitung im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei wurden beschleunigt. Zusätzlich zu der 1 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt haben 16 EU-Mitgliedstaaten mittlerweile ihre Beitragszertifikate eingereicht, die 1,61 Mrd. EUR des für den Zeitraum 2016-2017 zugesagten Betrags von 2 Mrd. EUR abdecken. Die ersten Verträge im Rahmen der Fazilität in Höhe von 77 Mio. EUR wurden am 4. März unterzeichnet, und die ersten Auszahlungen erfolgten am 18. März.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung: Bericht der Kommission über die Umsetzung der Erklärung EU-Türkei
Mitteilung über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei
MEMO: Umsetzung der Vereinbarung EU-Türkei – Fragen und Antworten
FACTSHEET: Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei
FACTSHEET: finanzielle Unterstützung der EU für Griechenland
Operative Umsetzung der Vereinbarung EU-Türkei: Zusagen und Entsendungen der Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Maßnahmen von Frontex und EASO (Rückführungen und Neuansiedlungen)
Erklärung EU-Türkei vom 18. März
Pressekontakt: Katrin Abele, Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 20. April 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland