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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 6. Dezember 2016
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Forschungsförderung: Über 6,5 Millionen Euro für fünf deutsche Firmen

Fünf Unternehmen aus Berlin, Dortmund, Erlangen und Rudolstadt werden über das KMU-Instrument des EU-Forschungsprogramms Horizont 2020 zur Umsetzung von marktreifen Ideen mit über 6,5 Mio. Euro gefördert. Die EU-Kommission hat heute (Dienstag) die...

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(06.12.2016) - Mit 13 Unternehmen waren spanische KMU am erfolgreichsten, gefolgt von sieben italienischen und jeweils fünf deutschen und finnischen Unternehmen, die meisten Projekte stammen aus den Bereichen Verkehr und Informationstechnologie.

Um die Beteiligung von innovationsstarken kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) am EU-Forschungsprogramm Horizont 2020 zu erhöhen, wurde ein spezifisches KMU-Instrument eingeführt. Es setzt bei der marktnahen Forschung und Demonstration an, hat aber auch die Phase der Vermarktung von Innovationen im Blick.

Das Förderinstrument auf europäischer Ebene richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen mit Wachstumspotenzial, Ideen mit hohem Marktpotenzial und Innovationsgrad sowie europäisch bzw. international ausgerichteter Geschäftstätigkeit. Verfolgt wird dabei ein (weitgehend) themenoffener Ansatz. Das Instrument wird in den Förderlinien „Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien“ (Teil II des Spezifischen Programms) und „Gesellschaftliche Herausforderungen“ (Teil III des Spezifischen Programms) angewendet. Neben technologischen können auch nicht-technologische Ansätze, wie z. B. soziale Innovationen oder Innovationen im Dienstleistungssektor, unterstützt werden.

Das KMU-Instrument ist aufgegliedert in die drei Phasen:

  • Machbarkeit - Von der Idee zum Konzept (Phase 1)
  • Umsetzung - Vom Konzept zur Marktreife (Phase 2) und
  • Markteinführung - Kommerzialisierung (Phase 3).

Ausschreibungen für 2016 und 2017

Zu den Ausschreibungen des KMU-Instruments für Phase 1 und 2 können laufend Anträge eingereicht werden. Die Begutachtung der Projektanträge erfolgt zu vorab festgelegten Stichtagen („cut-off dates“). Davon gibt es in der Regel vier pro Jahr. Die Anträge sind online einzureichen und können dann bis zum Stichtag jederzeit überarbeitet werden. Nach dem jeweiligen Stichtag werden die eingegangenen Anträge begutachtet. Im Anschluss an die Begutachtung wird eine Rangliste erstellt, wobei die Projekte mit den höchsten Punktwerten, dem zum jeweiligen Stichtag zur Verfügung stehenden Fördertopf entsprechend, einen Förderzuschlag erhalten. Eine Wiedereinreichung abgelehnter Anträge ist möglich, sobald der Ablehnungsbescheid bei den Antragstellern eingegangen ist.

Die Organisation der Evaluierung, Auswahl und des Managements der Projekte des KMU-Instruments nimmt die Exekutivagentur für KMU (EASME) wahr.

Der nächste Stichtag für die Phase 2 des KMU-Instruments ist der 18. Januar 2017.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Commission to invest €80 million in 58 innovative companies under the Horizon 2020 SME Instrument

KMU-Instrument

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per infoateuropa-punkt [dot] de (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. Dezember 2016
Autor
Vertretung in Deutschland