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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 16. Juli 2018
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Kommission gibt Orientierungshilfe zur Abwicklung von Beihilfeverfahren

Die Europäische Kommission hat heute (Montag) einen neuen Verhaltenskodex für die Beihilfenkontrolle angenommen. Der Verhaltenskodex gibt der Kommission, den Mitgliedstaaten, Unternehmen und anderen Interessenträgern Orientierungshilfen zur...

In den vergangenen Jahren hat die Kommission das EU-Beihilferecht einer groß angelegten Modernisierung unterzogen. Auf der Grundlage der neuen Vorschriften können die Mitgliedstaaten Beihilfen zur Förderung von Investitionen, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung rasch durchführen, und die Kommission kann ihre Beihilfenkontrolle auf die Maßnahmen konzentrieren, die den Wettbewerb im Binnenmarkt am stärksten beeinträchtigen dürften.

Die Bemühungen, die EU-Beihilfevorschriften zu straffen und zu modernisieren und die Arbeitsmethoden der Kommission zu verbessern, werden im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 fortgesetzt. So hat die Kommission vorgeschlagen, Ko-Investitionen, bei denen sowohl EU-Mittel als auch Mittel der Mitgliedstaaten zum Einsatz kommen, durch eine Überarbeitung der EU-Ermächtigungsverordnung für staatliche Beihilfen zu vereinfachen. Dieser Vorschlag ergänzt die Modernisierung des Beihilferechts, mit der bereits erreicht wurde, dass 97 Prozent aller staatlichen Beihilfen ohne Einbeziehung der Kommission durchgeführt werden können.

Mit Blick auf die bestmögliche Anwendung der modernisierten Beihilfevorschriften gibt der Verhaltenskodex Orientierungshilfen für die Zusammenarbeit zwischen Kommission, Mitgliedstaaten und anderen Beteiligten im Rahmen der Beihilfeverfahren. So wird beispielsweise erläutert, wie sichergestellt werden kann, dass komplexe staatliche Beihilfen möglichst effizient bearbeitet werden, wie Beschwerden über staatliche Beihilfen behandelt werden und wie die Kommission die praktische Umsetzung staatlicher Beihilfen durch die Mitgliedstaaten überwacht.

Im Verhaltenskodex wird erklärt, wie Beihilfeverfahren durchgeführt werden und welche Maßnahmen die Kommission ergreift, um die Dauer der Verfahren zu verkürzen und ihre Transparenz und Vorhersehbarkeit zu steigern. Insbesondere wird dargelegt:

  • wie der Kontakt zwischen der Kommission und den Behörden der Mitgliedstaaten abläuft und was in der Zeit vor der förmlichen Anmeldung der Beihilfen zu beachten ist; wie die Behörden der Mitgliedstaaten Maßnahmen, bei denen eine Beeinträchtigung des
  • Wettbewerbs unwahrscheinlich ist, durchführen können, ohne sie förmlich bei der Kommission zur Genehmigung anzumelden;
  • wie die Bearbeitung von Beihilfesachen dadurch erleichtert wird, dass die Mitgliedstaaten im
  • Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der Kommission angeben können, welche Fälle für sie von besonders hoher Priorität sind;
  • wie die Kommission über ein Netz nationaler Koordinatoren, das sie für die laufenden Kontakte mit den einzelnen Mitgliedstaaten unterhält, bei Auftreten von Problemen sofort Unterstützung leisten kann;
  • wie die Kommission mit den Mitgliedstaaten Vereinbarungen über die Behandlung neuartiger, komplexer oder dringender Fälle trifft, wie etwa TEN-V-Vorhaben, die auf den Bau bzw. die Modernisierung von Verkehrsinfrastruktur abzielen.
  • wie die Kommission mithilfe von Instrumenten zur Einholung von Marktauskünften direkt bei den zuständigen Behörden oder Unternehmen sachdienliche Informationen einholen kann;
  • wie die Kommission mit den Mitgliedstaaten im Bereich der Bewertung und Überwachung staatlicher Beihilfen zusammenarbeitet;
  • wie Beschwerden über staatliche Beihilfen von der Kommission nach der Änderung der Verfahrensverordnung für staatliche Beihilfen bearbeitet werden.

Der Verhaltenskodex für staatliche Beihilfen wurde mit Mitgliedstaaten und Interessenträgern ausführlich erörtert. Er ist auf der Website der Kommission abrufbar.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Staatliche Beihilfen: Kommission verabschiedet Verhaltenskodex zur Straffung und Beschleunigung der Beihilfenkontrolle

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. Juli 2018
Autor
Vertretung in Deutschland