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Vertretung in Deutschland
Presseartikel27. Oktober 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Kommission schlägt Fangquoten für Nordsee und Atlantik vor

Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) ihren Vorschlag für die Fangquoten im Atlantik und in der Nordsee für das kommende Jahr vorgelegt. Die Fischereiminister der EU-Staaten werden auf ihrem Ratstreffen im Dezember darüber beraten...

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(27.10.2016) - Zu den Beständen, die bereits auf nachhaltigem Niveau befischt werden und deren Fangquote deshalb angehoben werden kann, gehören der Seeteufel in südlichen Gewässern oder die Gemeine Seezunge im Skagerrak/Kattegat. Weiter zurückgegangen sind jedoch unter anderem die Kabeljaubestände westlich von Irland, in der Keltischen See, im Golf von Biskaya und im Atlantik. Auch die Seezunge in der Irischen See ist stark gefährdet. Für Wittling westlich von Schottland werden Nullfänge empfohlen und für Butte und Pollack in der Keltischen See und der Irischen See schlägt die Kommission eine Absenkung der Quote vor. Im Kattegat schlägt sie für Scholle eine Senkung der Quote vor.

EU-Fischereikommissar Karmenu Vella erklärte: „Unser Ziel ist klar: wir müssen alle Bestände so bald wie möglich auf ein gesundes und nachhaltiges Niveau bringen, damit unsere Fischwirtschaft überlebensfähig bleibt. Dies ist nicht allein Sache der Kommission: den Interessenträgern kommt in diesem Prozess eine wichtige Rolle zu. Wir schlagen für 2017 ein ehrgeiziges Programm vor und der einzig erfolgversprechende Weg besteht darin, gemeinsam mit Fischern, Wissenschaftlern und den nationalen Behörden konkrete Lösungen zu entwickeln, die zu einer sowohl nachhaltigen als auch wirtschaftlich rentablen Fischerei führen“.

Die Kommission wird zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr auch einige zusätzliche Quoten für die Fischereien vorschlagen, für die ab 2017 die Anlandeverpflichtung gilt (Quotenerhöhungen). Diese zusätzlichen Quoten werden aufgrund der Tatsache gewährt, dass die Fischer unbeabsichtigt gefangene Fische nicht mehr zurückwerfen können, sondern sie anlanden müssen. Daher wird die zulässige Quote erhöht, um den Übergang zu dem neuen System ohne Rückwürfe zu erleichtern. Die genauen Quotenerhöhungen für die einzelnen Fischereien werden auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten, die voraussichtlich Mitte November vorliegen werden, und der Mengen, die gemäß den regionalen Rückwurfplänen angelandet werden müssen, festgelegt.

Der heutige Vorschlag wird von den Fachministern der Mitgliedstaaten auf der Tagung des Rates „Fischerei“ im Dezember diskutiert. Die Fangmengen gelten dann ab 1. Januar 2017.

Ziel der Kommission im Rahmen der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik ist es, eine Befischung aller Bestände auf nachhaltigem Niveau unter Einhaltung des höchstmöglichen Dauerertrags (Maximum Sustainable Yield, MSY) einer Fischerei zu erreichen. Durch eine Befischung auf MSY-Niveau kann die Fischwirtschaft die größtmögliche Menge Fisch entnehmen, bei der eine gesunde Bestandsgröße beibehalten wird. Die Vorschläge der Kommission für Höchstfangmengen beruhen auf den wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES).

Auf die Fangquoten für die Ostsee hatten sich die EU-Fischereiminister bereits bei der Oktobersitzung des Rates geeinigt.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung mit Tabelle der vorgeschlagenen Quoten: Kommission schlägt Fangmöglichkeiten für 2017 für den Atlantik und die Nordsee vor

Fragen und Antworten zum Vorschlag der Kommission für die Fangmöglichkeiten für 2017 im Atlantik und in der Nordsee

TAC und Quoten

Konsultationspapier der Kommission zu den Fangquoten 2017

Karte der Fanggebiete

Pressekontakt: Claudia

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. Oktober 2016
Autor
Vertretung in Deutschland