Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten den Entwurf eines Vorschlags zur Konsultation übermittelt, nach dem der Zeitplan für das Auslaufen eines Teils der Bestimmungen des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels geändert werden soll. Die Bestimmungen wurden eingeführt, um die Krise infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine und des beispiellosen Anstiegs der Energiepreise zu bewältigen.
Kommissar Didier Reynders, zuständig für Wettbewerbspolitik: „Trotz der Stabilisierung der Wirtschaftslage und der bemerkenswerten Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft der Union insgesamt besteht nach wie vor erhebliche Unsicherheit in Bezug auf die Energiepreise im kommenden Winter. Diese Situation gibt Verbrauchern und Unternehmen in der EU nach wie vor Anlass zu großer Sorge.“ Mit dem vorgelegten Vorschlag wären die Mitgliedstaaten vorbereitet und könnten im kommenden Winter bei Bedarf weitere begrenzte Unterstützung gewähren. Gleichzeitig blieben die Ausnahmeregelungen befristet.
EU-Wirtschaft widerstandsfähig, aber nach wie vor Risiken
Obwohl der Angriffskrieg Russlands andauert, erweist sich die EU-Wirtschaft als widerstandsfähig gegenüber den aufgetretenen Schocks. In ihrer Sommer-Wirtschaftsprognose 2023 stellte die Kommission fest, dass die EU-Wirtschaft weiter wächst, wenn auch mit geringerer Dynamik. Die Lage auf den Energiemärkten scheint sich, insbesondere in Bezug auf die Gas- und die durchschnittlichen Strompreise, stabilisiert zu haben. Darüber hinaus ist die Gefahr von Energieversorgungsengpässen, unter anderem aufgrund der von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zur Diversifizierung der Energiequellen, geringer geworden. Gleichzeitig wird in der Sommer-Wirtschaftsprognose 2023 festgestellt, dass der anhaltende Krieg Russlands gegen die Ukraine und die größeren geopolitischen Spannungen, insbesondere im Nahen Osten, nach wie vor Risiken bergen und weiterhin für Unsicherheit sorgen.
Vorschlag der Kommission
Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission vor, die Bestimmungen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, weiterhin begrenzte Beihilfebeträge (Abschnitt 2.1 des Befristeten Rahmens) und Beihilfen zum Ausgleich der höheren Energiepreise (Abschnitt 2.4 des Befristeten Rahmens) zu gewähren, um drei Monate bis zum 31. März 2024 zu verlängern. Dadurch werden die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, ihre Förderregelungen bei Bedarf zu verlängern und sicherzustellen, dass weiterhin von der Krise betroffenen Unternehmen in der kommenden Winterheizperiode nicht die benötigte Unterstützung entzogen wird. Gemäß Abschnitt 2.4 des Befristeten Rahmens können die Mitgliedstaaten weiterhin Unterstützung gewähren, indem sie einen Teil der Mehrkosten für Energie abdecken, sofern die Energiepreise das Vorkrisenniveau deutlich übersteigen.
Der an die Mitgliedstaaten gesandte Entwurf für einen Vorschlag der Kommission berührt nicht die übrigen Bestimmungen des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels. Die anderen krisenbezogenen Abschnitte des Rahmens (über Liquiditätshilfen in Form von staatlichen Garantien und zinsvergünstigten Darlehen sowie Maßnahmen zur Senkung der Stromnachfrage) werden nicht über die derzeit geltende Frist, d. h. über den 31. Dezember 2023, hinaus verlängert. Die Abschnitte, die darauf abzielen, den ökologischen Wandel zu beschleunigen und die Abhängigkeit von Brennstoffen zu verringern, sind von dem Vorschlagsentwurf nicht betroffen und werden, wie derzeit im Befristeten Rahmen vorgesehen, bis zum 31. Dezember 2025 gelten.
Die Mitgliedstaaten haben nun Gelegenheit, zu dem Vorschlagsentwurf der Kommission Stellung zu nehmen. Die Kommission beabsichtigt, die begrenzte Änderung des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels in den kommenden Wochen anzunehmen. Dabei wird sie den Rückmeldungen der Mitgliedstaaten Rechnung tragen.
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Vollständige Pressemitteilung vom 6. November
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7. November 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland