(22. Juni 2016) - „Über den EU-Treuhandfonds als Reaktion auf die Syrienkrise können wir die Notleidenden rasch und wirksam unterstützen. Innerhalb von nur etwas mehr als einem Jahr hat der Treuhandfonds mehr als 730 Mio. Euro an Beiträgen mobilisiert, die von EU-Mitgliedstaaten, aus dem EU-Haushalt und der Türkei geleistet werden. Die jetzt bereitgestellten Finanzmittel werden schwerpunktmäßig für die Millionen von Flüchtlingen eingesetzt, die außerhalb von Lagern in größeren und kleineren Städten in der Türkei, in Jordanien und in Libanon leben. Wir wollen, dass alle Flüchtlingskinder in der Region bis spätestens nächstes Jahr in die Schule gehen. Außerdem investieren wir in Existenzgrundlagen, in dringend benötigte kommunale Dienstleistungen und in den sozialen Zusammenhalt zwischen Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften“, sagte Johannes Hahn, EU-Kommissar für Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsfragen.
An der vierten Vorstandssitzung des Regionalen Treuhandfonds, der die Entscheidung getroffen hat, haben auch Vertreter der Europäischen Kommission, der EU-Mitgliedstaaten, von Jordanien, Libanon und der Türkei sowie internationaler Finanzinstitutionen teilgenommen. Die gesamte Summe setzt sich wie folgt zusammen:
- Mit 165 Mio. Euro werden in der Türkei Schulen gebaut, jungen Syrern die Hochschulausbildung ermöglicht, der Zugangs zur Gesundheitsversorgung verbessert, die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Süden der Türkei ausgeweitet. Diese Maßnahmen werden in Partnerschaft mit UNICEF, UNHCR, EIB und KfW umgesetzt, die eng mit den türkischen Behörden zusammenarbeiten.
- 21 Mio. EUR werden als dringend benötigter Zuschuss zu einem Programm im Wert von 140 Mio. EU, mit dem das überlastete Wasserversorgungssystem im Norden Jordaniens Instand gesetzt werden soll, wo ein großer Teil der syrischen Flüchtlinge lebt.
- 15 Mio. EUR gehen an UNRWA, das damit dringend benötigte Bildungsdienstleistungen und Bargeldunterstützung für Tausende von palästinensischen Flüchtlingen finanzieren wird, die von Syrien nach Libanon und Jordanien geflohen sind.
Dieser Beschluss markiert einen weiteren Schritt zur Erfüllung der Verpflichtung, die die EU im Februar auf der Konferenz „Unterstützung für Syrien und die Region“ in London einging. Dort hatte die EU zugesagt, mehr als 3 Mrd. Euro zur Unterstützung der syrischen Bevölkerung und der von der Flüchtlingskrise betroffenen Nachbarländer bereitzustellen.
Hintergrund
Mittlerweile leben mehr als 4,8 Mio. syrische Flüchtlinge in Nachbarländern und in anderen Ländern der Region. Am stärksten betroffen sind die unmittelbaren Nachbarländer Syriens. Libanon hat fast 1,1 Mio. syrische Flüchtlinge aufgenommen, sodass Libanon neben Jordanien im Verhältnis zur Einwohnerzahl weltweit die meisten Flüchtlinge beherbergt. Die Türkei hat mehr als 2,5 Mio. syrische Flüchtlinge und damit mehr syrische Flüchtlinge als jedes andere Land der Welt aufgenommen.
Die EU ist der größte Geber im Rahmen der internationalen Reaktion auf die Krise in Syrien: Seit 2011 haben die EU und ihre Mitgliedstaaten zusammen genommen mehr als 6,5 Mrd. Euro für humanitäre Hilfe und Entwicklungs-, Wirtschafts- und Stabilisierungshilfe bereitgestellt. Auf der internationalen Konferenz in London „Unterstützung für Syrien und die Region“ vom 4. Februar hatten die EU und die Mitgliedstaaten allein für 2016 zusätzliche Hilfe in Höhe von 3 Mrd. EUR zugesagt. Der heutige Beschluss ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Erfüllung dieser Zusage. Als Folgemaßnahmen zu den Zusagen der EU werden derzeit in enger Koordinierung mit den Regierungen in der Region weitere Programme ausgearbeitet.
Der Regionale Treuhandfonds der Europäischen Union als Reaktion zählt inzwischen zu den wichtigsten Instrumenten der EU zur Bewältigung der Folgen von Flucht und Vertreibung aus Syrien. Im Rahmen des Treuhandfonds werden verschiedene EU-Finanzinstrumente mit Beiträgen von Mitgliedstaaten und anderen internationalen Gebern zusammengelegt. Dadurch entsteht ein einziger flexibler und rasch einsetzbarer Mechanismus.
Bisher wurden mehr als 730 Mio. Euro zugesagt und für den Fonds zur Verfügung gestellt (640 Mio. Euro aus dem EU-Haushalt, weitere 69 Mio. EUR werden von 21 Mitgliedstaaten bereitgestellt). Davon wurden bereits 660 Millionen Euro für konkrete Hilfsprogramme für Flüchtlinge und deren Aufnahmegemeinschaften in der Region zugewiesen. Die Hilfeprogramme betreffen folgende Bereiche: Grundbildung und Kinderschutz, Berufsausbildung und Hochschulbildung, Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung, Verbesserung der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsinfrastruktur sowie Unterstützung im Hinblick auf Resilienz, wirtschaftliche Möglichkeiten und soziale Inklusion.
Auf der heutigen vierten Sitzung des Vorstands des Fonds wurden vier weitere Mitgliedstaaten als Geber aufgenommen: Belgien, die Niederlande, Polen und das Vereinigte Königreich. Der Treuhandfonds steht weiteren internationalen Gebern offen. Die Türkei hat knapp 25 Mio. Euro als Kofinanzierung für umgeschichtete Mittel der Heranführungshilfe bereitgestellt. Der Geltungsbereich des Fonds wurde erweitert und umfasst nun auch die Unterstützung von Binnenvertriebenen in Irak, die infolge der komplexen Krisensituation Syrien/Irak/Da’esh auf der Flucht sind, sowie die Unterstützung von Drittländern des westlichen Balkans, die von der Flüchtlingskrise betroffen sind.
Sämtliche aus Fondsmitteln finanzierten Maßnahmen werden in Partnerschaft mit den Regierungen der wichtigsten Aufnahmeländer und im Einklang mit den jeweiligen nationalen Krisenplänen durchgeführt: dem Krisenplan Jordanien 2016-2018, dem Krisenplan Libanon und den nationalen Plänen Türkei und Irak (als Teil des Regional Refugee and Resilience Response Framework der VN). Auch die Umsetzung des Gemeinsamen Aktionsplans EU-Türkei wird unterstützt.
Weitere Informationen
Regionaler Treuhandfonds der Europäischen Union als Reaktion auf die Syrien-Krise
Faktenblätter zur EU-Hilfe:
EU-Unterstützung für Jordanien
Unterstützung für die Flüchtlinge in der Türkei
Pressekontakt: margot [dot] tuzinaec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. Juni 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland