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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 4. Januar 2022
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

Neue Grenzwerte für gefährliche Chemikalien in Tätowier-Tinten und Permanent Make-up gelten ab heute EU-weit

Tätowierfarben

Ab heute (Dienstag) gelten für gefährliche Stoffe, die in Gemischen für Tätowier-Tinten und Permanent Make-up enthalten sind, neue Grenzwerte. Damit treten die EU-Rechtsvorschriften, die im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung 2020 beschlossen wurden, in Kraft. Die Beschränkung gilt für krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe sowie für Chemikalien, die bereits in Kosmetika verboten sind. Betroffen sind außerdem hautsensibilisierende Stoffe, haut- und augenreizende Stoffe, Metallverunreinigungen, aromatische Amine und einige Pigmente. Die Chemikalien sind bereits in ihrer Verwendung als Kosmetika und in Tätowierfarben in sieben Mitgliedstaaten verboten: in Belgien, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden, Spanien, Schweden und Slowenien. Die neuen Vorschriften gelten nun für alle EU-Staaten. Damit werden Bürgerinnen und Bürger in der gesamten EU gleichermaßen geschützt, unabhängig davon, in welchem Land sie sich tätowieren lassen und ob die Tinte in der EU hergestellt wurde oder nicht. 

Für die Stoffe, die ab heute verboten sind, gibt es auf dem Markt sichere Alternativen. Die grünen und blauen Pigmente werden erst ab dem 4. Januar 2023 verboten sein. Damit erhalten die Unternehmen mehr Zeit, um sichere Alternativen für diese beiden Pigmente zu finden.

Verfahren

Die Kommission hat die EU-weite Vorschriften im Dezember 2020 angenommen. Sie reagierte damit auf einen Antrag der Mitgliedstaaten und stützte sich auf wissenschaftliche und sozioökonomische Folgenabschätzungen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).

Die Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat in Zusammenarbeit mit drei Mitgliedstaaten eine Stellungnahme erstellt und der Kommission im Juni 2019 vorgelegt.  Auf dieser Grundlage hatte die EU-Kommission eine EU-weite Beschränkung der betreffenden Stoffe als geeignetste Maßnahme zur Bewältigung der ermittelten Risiken vorbereitet.

Den Entwurf hatte sie den Mitgliedstaaten im REACH-Ausschuss zur schriftlichen Abstimmung vorgelegt. Nach deren Zustimmung wurde der Entwurf vom Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 18. Oktober 2020 geprüft.  Die Kommission hat diese Beschränkung am 14. Dezember 2020 angenommen.

Es gibt viele Berichte über Allergien und Hautprobleme aufgrund von Tätowierungen. Die in Tätowiertinten enthaltenen giftigen Chemikalien können jedoch auch andere negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben, z. B. Krebs. Darüber hinaus können Chemikalien in Tätowiertinten von der Körperstelle, an der sie aufgetragen werden, in den ganzen Körper wandern, da diese Stoffe in die Lymphknoten wandern.

Dem ECHA-Bericht zufolge sind die am häufigsten verwendeten Pigmente in blauen und grünen Tätowierungen Pigment Blue 15:3 und Pigment Green 7. Beide Pigmente sind in Haarfärbemitteln gemäß der Kosmetikverordnung verboten.

Die ECHA führte eine Bewertung der beiden Pigmente durch und konnte aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit toxikologischer Informationen nicht zu dem Schluss kommen, dass sie für die Verwendung in Tätowierungen, die in die Haut injiziert werden, sicher sind.

Bei der Ausarbeitung der Rechtsvorschriften wurden alle betroffenen Interessengruppen (Tintenhersteller, Tätowierer usw.) mehrfach konsultiert. Bis heute hat kein Interessenvertreter Studien oder Beweise dafür vorgelegt, dass die beiden Pigmente für die Injektion in den menschlichen Körper sicher sind.

Bereits 2016 hat die Europäische Kommission einen Bericht über ein Projekt zum Thema "Tätowierungen - Permanent Make-up", das den Regulierungsbehörden die wissenschaftliche und technische Grundlage für die Entscheidung liefern soll, ob EU-Maßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit von Tätowier- und Permanent-Make-up-Tinten zu gewährleisten und die Verbraucher zu schützen. In ihrem Bericht stellt sie Informationen über gesundheitsschädliche Wirkungen zusammen.

Weitere Informationen:

Daily News vom 4. Januar 2022

Website der ECHA zu Tattoos

Reach-Verordnung

Reach-Beschränkungen

Reach Beschränkungen – Verfahren

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. Januar 2022
Autor
Vertretung in Deutschland