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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 14. März 2017
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Neue Regeln stärken Aktionärsrechte und sorgen für Mitspracherecht bei der Festsetzung von Vergütungen

Das Europäische Parlament hat heute (Dienstag) die neugefasste Richtlinie über die Aktionärsrechte verabschiedet. Damit werden die Rechte von Aktionären gegenüber den Unternehmen, in die sie investieren, gestärkt. Dazu gehört auch ein Mitspracherecht...

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(14.03.2017) - EU-Justizkommissarin Věra Jourová erklärte: „Wir haben aus der Vergangenheit gelernt. Wenn wir eine stabile Wirtschaft in Europa wollen, müssen wir auf langfristigen Erfolg bauen, nicht auf rasche Gewinne. Die neugefasste Richtlinie ist auch von Vorteil für Unternehmen, da sie vor kurzfristiger und übermäßiger Risikobereitschaft schützt. Langfristige, transparente Strategien sind in Zukunft gefragt. Aktionäre erhalten mehr Mitspracherecht im Hinblick auf die Koppelung der Vorstandsgehälter an entsprechende Leistungen.“

EU-Kommissarin Jourovà und der zuständige Berichterstatter im Europäischen Parlament, Sergio Cofferati, haben dazu heute in Straßburg um 16 Uhr eine Pressekonferenz gegeben, die auf EbS abrufbar ist.

Weitere Informationen:

Richtlinie über die Aktionärsrechte – Fragen und Antworten (auf Englisch)

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. März 2017
Autor
Vertretung in Deutschland