Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Bewertung der Nitratrichtlinie eingeleitet. Interessenträger wie Landwirte, die Industrie, Nichtregierungsorganisationen, Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Verwaltungen und andere werden gebeten, ihre Meinungen zur Nitratrichtlinie bis zum 8. März 2024 mitzuteilen.
Im Rahmen dieser Bewertung wird bestimmt, ob die Nitratrichtlinie noch zweckmäßig ist und ob sie zu einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Landwirtschaft und zur Ernährungssicherheit beiträgt. Sie wird prüfen, ob die Richtlinie vor dem Hintergrund sich verändernder Klima- und Umweltbedingungen es den Landwirten ermöglicht, sich anzupassen und ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen; ob sie neue landwirtschaftliche Verfahren unterstützt und ob sie gleichzeitig das Recycling von Nährstoffen aus verschiedenen Quellen, einschließlich verarbeitetem Dung, ausreichend fördert. Die Bewertung wird auch den Beitrag der Richtlinie zu den Verpflichtungen im Rahmen des globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montréal prüfen, die Nährstoffverluste bis 2030 weltweit um 50 Prozent zu verringern.
Richtlinie schützt vor Nitrat-Verunreinigung
Die Nitratrichtlinie schützt Grundwasser, Flüsse, Seen und Meere vor Verunreinigung durch Nitrat. Sie legt Beschränkungen für den Einsatz von Düngemitteln fest und fördert die Anwendung guter landwirtschaftlicher und ökologischer Verfahren. Hohe Nitratkonzentrationen wirken sich auf die Wasserqualität aus, machen das Wasser für den Verzehr ungeeignet und wirken sich auf viele wirtschaftliche Aktivitäten, einschließlich der Landwirtschaft, aus. Die Eutrophierung und das Wachstum giftiger Algen sind eine Folge davon. Überschüssige Nitrate verursachen zusätzliche Kosten für die Aufbereitung des Wassers zu Trinkwasser, Einkommensverluste für die Fischerei und das Aussterben einer einzigartigen Natur.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 1. Dezember 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland