Der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans erklärte dazu: „Im EU-Binnenmarkt haben Unternehmen das Recht, sich frei zu bewegen und zu wachsen. Hierbei muss es aber gerecht zugehen. Mit dem heutigen Vorschlag werden rechtlich klare Verfahren für die Unternehmen eingeführt und gleichzeitig durchsetzbare Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmerrechten geschaffen. Erstmalig werden auch Vorschriften vorgesehen, mit denen der Steuervermeidung oder anderen missbräuchlichen Zwecken dienende Kunstkonstrukte vermieden werden sollen“.
EU-Justiz- und Verbraucherkommissarin Vera Jourova sagte: „Europäische Unternehmen werden zu oft daran gehindert, geschäftliche Chancen im Ausland zu suchen. Unser Ziel ist es, das zu ändern und das Gesellschaftsrecht zu modernisieren. Erstens möchte ich mehr Online-Lösungen für europäische Unternehmen, damit diese Kosten und Zeit sparen können. Zweitens möchte ich, dass ehrliche Unternehmer die Wahlfreiheit haben, wo sie ihre Geschäfte tätigen und wie sie ihr Geschäft expandieren oder umorganisieren.“
Unternehmensgründungen online ermöglichen
Bislang verfügen nur 17 Staaten über ein Verfahren, bei dem alle für eine Unternehmenszulassung erforderlichen Schritte online abgewickelt werden können. Mit den heutigen Vorschlägen sollen Unternehmen in die Lage versetzt werden, sämtliche Schritte zur Gründung einer GmbH oder einer Zweigniederlassung mittels grenzübergreifend zugänglicher digitaler Angebote mit der gebotenen Sicherheit online abwickeln zu können. Die Digitalisierung soll Unternehmensgründungen effizienter und kostengünstiger machen:
- Eine Online-Registrierung dauert im Durchschnitt halb so lange und ist bis zu 3 als mittels herkömmlicher Papierformulare.
- Die Kommission rechnet damit, dass Online-Registrierungsverfahren gemäß den neuen Vorschriften für die europäischen Unternehmen zu Einsparungen zwischen 42 und 84 Mio. Euro jährlich führen.
- Dank des in den heutigen Vorschlägen vorgesehenen Grundsatzes der einmaligen Anlaufstelle müssen Unternehmen nicht länger die gleichen Informationen mehrfach unterschiedlichen Behörden vorlegen.
- Künftig werden mehr Informationen über Unternehmen in den Unternehmensregistern kostenlos einsehbar sein.
Um Betrug oder Missbräuche zu verhindern, werden die nationalen Behörden künftig untereinander Informationen über Personen, die von Geschäftsführungs- oder Vorstandsfunktionen ausgeschlossen wurden, abrufen und in Betrugsverdachtsfällen eine Präsenz vor Ort einfordern können. Außerdem werden sie das Recht erhalten, die Beteiligung bestimmter Personen oder Einrichtungen (z. B. von Notaren) am Verfahren zu verlangen.
Einheitliche Vorschriften über Umzüge, Zusammenschlüsse und Aufspaltungen von Unternehmen mit strengen Schutzklauseln
Mit dem Vorschlag sollen Verfahren auf EU-Ebene eingeführt werden, die es den Unternehmen ermöglichen, ihre vertraglichen Beziehungen und ihrer Rechtspersönlichkeiten auch in folgenden Fällen aufrechtzuerhalten:
- Umzug in ein anderes EU-Mitgliedsland (sogenannte grenzüberschreitende Umwandlung), und
- grenzüberschreitende Spaltung in zwei oder mehr neue Gesellschaften.
Zudem werden die Regeln für Fusionen mit in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen aktualisiert.
Ziel dieser Vorschläge ist es, den Umzug oder die Neuorganisation von Unternehmen im gesamten Binnenmarkt rechtlich einfacher und billiger zu gestalten. Derzeit verfügen nicht alle Mitgliedstaaten über innerstaatliche Vorschriften über die Umwandlung und Spaltung von Unternehmen, und dort, wo es sie gibt, weisen sie von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat zu große Unterschiede auf. Das hält viele Unternehmen davon ab, wirtschaftliche Chancen zu nutzen, da der bürokratische Aufwand zu hoch scheint. Außerdem müssen manche der Betroffenen (Beschäftigte, Gläubiger, Minderheitsaktionäre) eine Gefährdung ihrer Interessen befürchten.
Mit den neuen Vorschriften dürften im Binnenmarkt tätige Unternehmen erhebliche Kosten sparen – die Schätzungen reichen von 12.000 bis 19.000 Euro je Vorgang und insgesamt zwischen 176 und 280 Mio. Euro in einem Zeitraum von fünf Jahren.
Die vorgeschlagenen Verfahren für grenzüberschreitende Umwandlungen und Spaltungen enthalten spezifische Vorkehrungen, die es den einzelstaatlichen Behörden erleichtern, gegen Missbräuche vorzugehen.
So werden beispielweise künstliche Konstrukte, durch die ungebührliche Steuervorteile erlangt oder gesetzliche oder vertragliche Rechte von Beschäftigten, Gläubigern oder Minderheitsaktionären unterlaufen werden sollen, untersagt. In diesen Fällen kann die zuständige Behörde des Ursprungsmitgliedstaats das betreffende Vorhaben stoppen – auch schon im Planungsstadium. Andere Schutzklauseln sind zur Wahrung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer vorgesehen.
Hintergrund
In Mai 2015 präsentierte die Kommission eine Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, um den Herausforderungen der digitalen Wirtschaft gerecht zu werden. Dort verpflichtete sie sich, bei Regeln für Unternehmen Vereinfachungen und Entlastungen anzustreben, unter anderem durch die Bereitstellung digitaler Lösungen insbesondere für Verwaltungsvorgänge wie Registrierung, Hinterlegung von Urkunden oder Informationen über den ganzen Lebenskreislauf eines Unternehmens hinweg. Darüber hinaus kündigte sie an, den Bedarf an einer Aktualisierung der Vorschriften für grenzüberschreitende Zusammenschlüsse zu prüfen und Regeln für eine grenzüberschreitende Spaltung von Unternehmen einzuführen.
In ihrem Arbeitsprogramm für 2017 kündigte die Kommission eine Gesetzgebungsinitiative zum Unternehmensrecht an, die den Einsatz digitaler Technologien während des Lebenszyklus eines Unternehmens sowie bei grenzüberschreitenden Unternehmensverschmelzungen und -spaltungen fördern soll.
Im Oktober 2017 urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union (Rechtssache C-106/16 Polbud), dass die Niederlassungsfreiheit den Anspruch einer Gesellschaft auf Umwandlung in eine dem Recht eines anderen Mitgliedstaats unterliegende Gesellschaft (grenzüberschreitende Umwandlung) umfasst, soweit die Voraussetzungen des Rechts jenes anderen Mitgliedstaats eingehalten sind.
Weitere Informationen:
Richtlinie (digitale Instrumente und Verfahren im Unternehmensrecht)
Richtlinie (grenzüberschreitende Umwandlungen, Zusammenschlüsse und Aufspaltungen)
Themenspezifische Informationen
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 25. April 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland