Die Erklärung der EU und der Türkei von 2016 sei weiter gültig, so von der Leyen. Die EU und die Türkei hätten vereinbart, nun gemeinsam zu analysieren und bestenfalls ein gemeinsames Verständnis darüber zu finden, was in der Umsetzung gut läuft und was nicht, um dann die fehlenden Elemente umzusetzen.
„Wir haben gegenüber Präsident Erdoğan sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass wir uns an unsere Zusagen gebunden fühlen, vorausgesetzt, dass dies auf Gegenseitigkeit beruht“, so von der Leyen.
Weitere Informationen:
Erklärung von Präsidentin von der Leyen nach ihrem Treffen mit Präsident Erdoğan
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 10. März 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland