Einführung in die EU
Die Europäische Union (EU) hat ihren Ursprung in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Den Anfang machte die Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Dahinter stand die Idee, dass Länder, die Handel miteinander treiben, sich auch wirtschaftlich verflechten und in der Folge kriegerische Auseinandersetzungen eher vermeiden.
Das Ergebnis war 1958 die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und eine wachsende wirtschaftliche Zusammenarbeit, ursprünglich zwischen sechs Ländern, nämlich Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden. Seither sind weitere 22 Länder hinzugekommen und bilden das, was wir seit 1993 „Europäische Union“ nennen. Das Vereinigte Königreich trat am 31. Jänner 2020 offiziell aus der EU aus, wobei bis Ende 2020 noch eine Übergangsfrist galt.
Die EU beruht auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Ihr gesamtes Handeln stützt sich auf freiwillig und demokratisch von allen Mitgliedstaaten vereinbarte Verträge.In diesen verbindlichen Vereinbarungen sind die Ziele festgelegt, die die EU in ihren zahlreichen Tätigkeitsbereichen verfolgt.
EU-Institutionen
Die EU verfügt über ein einzigartiges institutionelles Gefüge. Die politischen Schwerpunkte werden von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer gemeinsam mit der EU-Kommissionspräsidentin und dem Präsidenten des Europäischen Rates auf regelmäßigen Gipfeltreffen festgelegt.
An der EU-Rechtsetzung sind maßgeblich folgende Institutionen (genauer gesagt EU-Organe) beteiligt:
- Das Europäische Parlament: Von den EU-Bürgerinnen und -Bürgern gewählt, stimmt das EU-Parlament über Rechtsvorschriften, Abkommen und Haushalte der EU ab und kontrolliert die anderen Institutionen.
- Der Europäische Rat bringt die Staats- und Regierungschefs aller Mitgliedstaaten zusammen, um gemeinsam mit der EU-Kommissionspräsidentin und dem Präsidenten des Europäischen Rates die allgemeine Richtung und die politischen Prioritäten der EU festzulegen
- Der Rat der Europäischen Union oder Ministerrat setzt sich zusammen aus den Fachministerinnen und -ministern der Mitgliedstaaten; verhandelt und verabschiedet gemeinsam mit dem Parlament EU-Rechtsvorschriften
- Die Europäische Kommission: Exekutive der EU, die EU-Rechtsvorschriften ausarbeitet und die Beschlüsse der gesetzgebenden Organe umsetzt
Die Wahrung des EU-Rechts sichert der Gerichtshof der Europäischen Union.
Die EU hat auch eine diplomatische Vertretung, den Europäische Auswärtigen Dienst.
Mehr zu den Organen, Einrichtungen und Agenturen der EU
Mitgliedstaaten der EU
Die Europäische Union zählt heute 27 Mitgliedstaaten.
Mehr über die aktuellen EU-Länder und Kandidatenländer
Die EU in Zahlen
Fakten und Zahlen zu Institutionen, Mitgliedstaaten und Wirtschaft der EU finden Sie auf dieser Seite.
Friedensnobelpreis
Im Jahr 2012 erhielt die Europäische Union den Friedensnobelpreis für die stabilisierende Rolle, die sie bei der Umwandlung des größten Teils Europas von einem Kriegskontinent in einen Friedenskontinent gespielt hat. Die EU steht für Versöhnung, Demokratie und Menschenrechte in Europa.