Phil Hogan erklärte: „Europäische Erzeugnisse mit geografischen Angaben sind für ihre Qualität weltweit bekannt. Die Verbraucher sind bereit, einen höheren Preis zu zahlen, weil sie auf den Ursprung und die Authentizität dieser Erzeugnisse vertrauen, was auch den Landwirten zugutekommt. Dieses Abkommen zeigt unser Engagement für eine enge Zusammenarbeit mit unseren globalen Handelspartnern wie beispielsweise China. Es ist ein Gewinn für beide Parteien und stärkt unsere Handelsbeziehungen, wovon sowohl unsere Agrar- und Lebensmittelsektoren als auch die Verbraucher auf beiden Seiten profitieren.“
Die EU-Liste der in China zu schützenden geografischen Angaben umfasst weitere Erzeugnisse wie Cava, Champagner, Feta, Irish Whiskey, Ouzo, Polska Wódka, Porto, Prosciutto di Parma und Queso Manchego. Zu den chinesischen Erzeugnissen zählen beispielsweise Pixian Dou Ban (Pixian-Bohnenpaste), Anji Bai Chaa (Anji Weißer Tee), Panjin Da Mi (Panjin-Reis) und Anqiu Da Jiang (Anqiu-Ingwer).
China ist mit Ausfuhren im Wert von 12,8 Mrd. Euro (innerhalb des 12-Monats-Zeitraums zwischen September 2018 und August 2019) der zweitwichtigste Absatzmarkt für die Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU. Es ist ferner der zweitwichtigste Absatzmarkt für EU-Ausfuhren von Erzeugnissen mit geschützter geografischer Angabe (9 Prozent des Ausfuhrwertes), einschließlich Wein, Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen sowie Spirituosen.
Der chinesische Markt ist ein Markt mit großem Wachstumspotenzial für europäische Lebensmittel und Getränke, da eine wachsende Mittelklasse zunehmend Geschmack an typischen, hochwertigen und echten europäischen Erzeugnissen findet. Er verfügt ferner über ein eigenes etabliertes System geografischer Angaben für Spezialitäten, von denen die europäischen Verbraucher dank dieses Abkommens nun noch mehr entdecken können.
Nach Abschluss der Verhandlungen wird das Abkommen nun einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Auf EU-Seite werden dann das Europäische Parlament und der Rat um ihre Zustimmung ersucht. Das Abkommen wird voraussichtlich vor Ende 2020 in Kraft treten.
Vier Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens wird sein Geltungsbereich auf weitere 175 Namen von Erzeugnissen mit geografischen Angaben von beiden Seiten ausgeweitet. Diese Namen müssen dasselbe Registrierungsverfahren durchlaufen wie die 100 bereits vom Abkommen abgedeckten Namen (d. h. Bewertung und Veröffentlichung zur Stellungnahme).
Die Zusammenarbeit zwischen der EU und China im Bereich der geografischen Angaben begann vor über 10 Jahren (2006). Im Jahr 2012 wurden dann auf beiden Seiten 10 geografische Angaben registriert und geschützt – der Ausgangspunkt für die heutige Zusammenarbeit.
Hintergrund
Die EU-Vorschriften für Qualitätsregelungen haben zum Ziel, die Namen bestimmter Erzeugnisse zu schützen, um ihre mit ihrem geografischen Ursprung sowie traditionellem Know-how verbundenen einzigartigen Eigenschaften herauszustellen. Dies ist einer der großen Erfolge der europäischen Landwirtschaft mit mehr als 3300 als geschützte geografische Angabe (g. g. A.) oder als geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) registrierten Namen. Zudem sind in der EU rund 1250 weitere Erzeugnisse aus Drittländern namentlich geschützt, meist durch bilaterale Abkommen wie das mit China. Wertmäßig bringt es der Markt für EU-Erzeugnisse mit geografischen Angaben auf rund 74,8 Mrd. Euro; zusammen machen sie 15,4 Prozent der Gesamtausfuhren der EU an Lebensmitteln und Getränken aus.
Weitere Informationen
Liste der europäischen geschützten geografischen Angaben
Liste der chinesischen geschützten geografischen Angaben
100 europäische geografische Angaben sollen in China geschützt werden
Agrar- und Lebensmittelhandel zwischen der EU und China
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 6. November 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland