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Vertretung in Deutschland
Presseartikel23. April 2021Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Dating-Portal Parship verpflichtet sich zu EU-Verbraucherschutz

Nutzer*innen des Dating-Portals Parship sollen künftig klarer über die Nutzungsgebühren und die automatische Vertragsverlängerung informiert werden. Dazu hat sich das Unternehmen nach Gesprächen mit der EU-Kommission und EU-Verbraucherschutzbehörden...

Das Dating-Portal Parship hat die vorvertraglichen Informationen auf seinen Websites mit den Anforderungen des EU-Verbraucherrechts in Einklang gebracht. Die Kommission und die EU-Verbraucherschutzbehörden hatten zuvor auf unklare Informationen über das Widerrufsrecht und die Vertragsverlängerung hingewiesen.

Die nationalen Verbraucherschutzbehörden werden nun weitere Schritte unternehmen, um die gesamte Branche an dieselben Standards zu binden und gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Branche zu gewährleisten.

Das Netzwerk startete diese Aktion im Januar 2020 im Anschluss an eine koordinierte Überprüfung von Websites im Jahr 2019, bei der 50 Websites in 13 EU-Ländern überprüft und eine Reihe von Problemen im Zusammenhang mit unklaren Informationen über das Widerrufsrecht und die Vertragsverlängerung festgestellt wurden.

Weitere Informationen:

Daily News vom 23. April

Informationen zu den von Parship vorgenommenen Änderungen

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. April 2021
Autor
Vertretung in Deutschland