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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 26. Februar 2024
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 4 Min

Dekarbonisierung der Stahlproduktion von Arcelor Mittal: Kommission genehmigt Beihilfemaßnahme

The ArcelorMittal production site and the Steel Service Center, in Poland

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 1,3 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Maßnahme genehmigt, die teilweise über die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) bereitgestellt wird. Mit der Beihilfe sollen ArcelorMittal Bremen und ArcelorMittal Eisenhüttenstadt („ArcelorMittal“) dabei unterstützt werden, einen Teil ihrer Stahlproduktion zu dekarbonisieren. An den beiden Standorten betreibt das Unternehmen derzeit drei Kohlehochöfen und vier Sauerstoffaufblaskonverter zur Erzeugung von Rohstahl.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager sagte: „Die Dekarbonisierung der Schwerindustrie ist für den ökologischen Wandel von entscheidender Bedeutung. Diese 1,3 Milliarden Euro schwere deutsche Maßnahme ermöglicht es ArcelorMittal, seine Stahlproduktionsstandorte Bremen und Eisenhüttenstadt durch den Einsatz von Wasserstoff zu dekarbonisieren. Durch eine grünere Stahlerzeugung trägt sie dazu bei, das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Gleichzeitig wird durch die Maßnahme sichergestellt, dass mögliche Wettbewerbsverzerrungen begrenzt bleiben.“

Die Maßnahme wird die Verwirklichung der Ziele der EU-Wasserstoffstrategie, des europäischen Grünen Deals und des Industrieplans für den Grünen Deal unterstützen. Sie wird im Einklang mit dem REPowerEU-Plan dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu beenden und den ökologischen Wandel rasch voranzubringen.

Die deutsche Beihilfemaßnahme im Detail

Die von Deutschland angemeldete Maßnahme mit einem Volumen von insgesamt 1,3 Milliarden Euro wird teilweise aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert, nachdem dieser Aufbau- und Resilienzplan Deutschlands von der Kommission befürwortet und vom Rat angenommen wurde.

Mit der Maßnahme wird das Vorhaben von ArcelorMittal unterstützt, einen Teil seiner Stahlproduktionsprozesse in Bremen und Eisenhüttenstadt zu dekarbonisieren. An den beiden Standorten betreibt das Unternehmen derzeit drei Kohlehochöfen und vier Sauerstoffaufblaskonverter zur Erzeugung von Rohstahl.

Die Beihilfe wird in Form eines Zuschusses ausgezahlt und dient der Finanzierung einer Direktreduktions-Anlage und dreier neuer elektrischer Lichtbogenöfen. Die neuen Anlagen ersetzen zwei der drei bestehenden Hochöfen und zwei der vier Sauerstoffaufblaskonverter. Die neue Direktreduktionsanlage wird zunächst mit Erdgas betrieben. Das Erdgas wird in den Stahlproduktionsprozessen anschließend schrittweise durch CO2-armen und erneuerbaren Wasserstoff ersetzt. Letztlich soll die neue Anlage ausschließlich mit erneuerbarem Wasserstoff betrieben werden.

Die neuen Anlagen sollen 2026 in Betrieb genommen werden. Es wird erwartet, dass sie jährlich 3,8 Millionen Tonnen grünen Rohstahl produzieren, die bislang im konventionellen und umweltschädlicheren Hochofenprozess hergestellt werden. Nach der vollständigen Durchführung des Vorhabens können während der sechzehnjährigen Lebensdauer der kombinierten Anlage voraussichtlich mehr als 70 Millionen Tonnen CO2-Emissionen vermieden werden. ArcelorMittal hat sich verpflichtet, die im Rahmen des Vorhabens gewonnenen Erfahrungen und technischen Kenntnisse an die Industrie und Hochschulen weiterzugeben.

Beihilferechtliche Würdigung der Kommission

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), nach dem die EU-Mitgliedstaaten die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen fördern können, sowie nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022.

Deutschland hat das Vorhaben von ArcelorMittal 2021 in einem offenen Verfahren für die Teilnahme an einem wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse (IPCEI) für Wasserstofftechnologien und -systeme ausgewählt. Diese Aufforderung führte zu den drei IPCEI, die am 15. Juli 2022 („Hy2Tech“), am 21. September 2022 („Hy2Use“) und am 15. Februar 2024 („Hy2Infra“) genehmigt wurden. Angesichts seiner Merkmale und Ziele war das Projekt von ArcelorMittal jedoch besser für eine Bewertung im Rahmen der Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen geeignet.

Dabei kam die Kommission zu folgendem Ergebnis:

  • Die Maßnahmen tragen zur Entwicklung eines Wirtschaftszweigs bei, insbesondere zur Erzeugung von Stahl durch Prozesse mit geringeren CO2-Emissionen. Gleichzeitig unterstützt sie die Ziele wichtiger politischer EU-Initiativen wie des europäischen Grünen Deals, der EU-Wasserstoffstrategie, des Industrieplans für den Grünen Deal und des REPowerEU-Plans.
  • Die Beihilfe hat einen Anreizeffekt, da der Beihilfeempfänger die Investitionen in die Erzeugung von grünem Stahl ohne die öffentliche Förderung nicht tätigen würde.
  • Sie ist erforderlich und geeignet, um die Erzeugung von grünem Stahl zu fördern. Außerdem ist sie angemessen, da die Höhe der Beihilfe dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf entspricht.
  • Im Rahmen der Maßnahme wird durch ausreichende Vorkehrungen sichergestellt, dass der Wettbewerb nicht übermäßig verfälscht wird: Sollte das Vorhaben sehr erfolgreich sein und zusätzliche Nettoeinnahmen generieren, wird der Beihilfeempfänger die der erhaltenen Beihilfen teilweise an Deutschland zurückzahlen (Rückforderungsmechanismus). Zudem wird das Vorhaben überwacht, um die Fortschritte im Hinblick auf die CO2-Reduktionsziele, die schrittweise Einstellung der Erdgasnutzung und den Einsatz von erneuerbarem und CO2-armem Wasserstoff zu überprüfen. Außerdem wird der Empfänger das im Rahmen des Vorhabens erworbene technische Know-how weitergeben.
  • Die Beihilfe hat positive Auswirkungen, die etwaige Verzerrungen von Wettbewerb und Handel in der EU überwiegen.

Aus diesen Gründen hat die Kommission die Maßnahme Deutschlands nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung vom 23. Februar

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Datum der Veröffentlichung
26. Februar 2024
Autor
Vertretung in Deutschland