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Vertretung in Deutschland
Presseartikel28. Juni 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Energiecharta: EU notifiziert Vertragsaustritt und beendet EU-interne Schiedsverfahren

Die Darstellung zeigt ein Piktogram. Das Piktogram ist ein weißer Kreis auf einem grünen Hintergrund. Innerhalb des weißen Kreises sind verschiedene Symbole zum Thema Engergie dargestellt. Auf der linken Seite im Kreis ist ein Windrad zu sehen, oben in der Mitte eine ähnliches Windrad in gelb. Rechts sieht man eine Sonne und darunter ein Solarpanel mit einem Stecker.

Die EU hat den letzten Schritt unternommen, um aus dem Energiecharta-Vertrag (ECV) auszutreten. Das multilaterale Handels- und Investitionsabkommen für den Energiesektor ist nicht mit den Klima- und Energiezielen der EU im Rahmen des Europäischen Grünen Deals und des Übereinkommens von Paris vereinbar. In dieser Woche haben sich die EU und ihre Mitgliedstaaten auch förmlich daraufgeeinigt, die Fortsetzung von EU-internen Schiedsverfahren im Rahmen des Vertrags zu beenden, die gegen das Unionsrecht verstoßen. 

Der Rat und die EU-Kommission haben der Regierung Portugals, dem amtlichen Verwahrer des Vertrags, zwei schriftliche Notifikationen übermittelt und den Austritt der Europäischen Union bzw. Euratom mitgeteilt. Die Rücknahmen werden in einem Jahr wirksam. Diese Mitteilungen gehen auf die im vergangenen Monat erzielte Einigung der EU-Energieminister über die Vorschläge der Kommission zur Fortsetzung des Austritts und der Modernisierung des Vertrags zurück. 

Nach Komstroy-Urteil: EU beendet Fortsetzung von EU-internen Schiedsverfahren im Rahmen von ECV 

Die Vereinbarung zwischen Union und Mitgliedstaaten, die Fortsetzung von EU-internen Schiedsverfahren im Rahmen des ECV zu beenden, folgt auf das Urteil Komstroy. Darin hatte der Gerichtshof entschieden, dass die Schiedsklausel des ECV dahin auszulegen ist, dass sie auf Streitigkeiten zwischen einem Mitgliedstaat und einem Investor aus einem anderen Mitgliedstaat über eine von diesem im erstgenannten Mitgliedstaat getätigte Investition nicht anwendbar ist. Mit anderen Worten: Nach Unionsrecht sind in diesem Rahmen Schiedssprüche ungültig und können daher überall in der Union nicht vollstreckt werden. 

Dieses Urteil ist für alle Mitgliedstaaten und ihre innerstaatlichen Gerichte verbindlich. Die eindeutige Rechtsprechung der Gerichte der Union wurde jedoch nicht immer von Schiedsgerichten beachtet, die sich weiterhin für zuständig erklären und Schiedssprüche in EU-internen Verfahren erlassen haben. Die Mitgliedstaaten, die EU und Euratom haben daher beschlossen, ein völkerrechtliches Abkommen auszuhandeln, um diese Angelegenheit zu regeln. Darin wird zugunsten der Gerichte und Schiedsgerichte klargestellt, dass die im ECV vorgesehene Schiedsklausel in den Beziehungen zwischen einem EU-Investor und einem EU-Mitgliedstaat keine Anwendung findet.

Hintergrund 

Der Vertrag über die Energiecharta ist ein multilaterales Handels- und Investitionsübereinkommen für den Energiesektor, das 1994 unterzeichnet wurde und 1998 in Kraft trat. Die Europäische Union ist Vertragspartei dieses Vertrags zusammen mit Euratom, 22 EU-Mitgliedstaaten (Stand: 26. Juni 2024), Japan, der Schweiz, der Türkei und den meisten Ländern des westlichen Balkans und der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken mit Ausnahme von Russland und Belarus. Was die EU-Mitgliedstaaten betrifft, so zog Italien 2015 einseitig zurück. Frankreich, Deutschland, Polen und Luxemburg sind bereits aus dem ECV ausgetreten. Slowenien, Portugal und Spanien haben ebenfalls ein Rücknahmeverfahren eingeleitet. 

Die Kommission hat im Namen der EU eine Modernisierung des ECV ausgehandelt, um ihn mit den Klima- und Energiezielen der Union und ihrem Investitionsschutzrahmen in Einklang zu bringen. Aufgrund der mangelnden Mehrheit der Mitgliedstaaten hat die EU jedoch noch nicht für die Modernisierung des ECV gestimmt. Die Kommission hat in der Folge vorgeschlagen, dass die EU, Euratom und die Mitgliedstaaten aus dem nicht modernisierten Vertrag zurücktreten, was hauptsächlich auf Bedenken hinsichtlich des Schutzes von Investitionen in fossile Brennstoffe zurückzuführen ist. Unter belgischem EU-Ratsvorsitz wurde im vergangenen Monat eine Einigung mit den Mitgliedstaaten erzielt, den Austritt und den Modernisierungsprozess parallel fortzusetzen. 

Weitere Informationen 

Vollständige Pressemitteilung  

Energiecharta-Vertrag 

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (0) 30 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier. 

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.  

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. Juni 2024
Autor
Vertretung in Deutschland