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Vertretung in Deutschland

Deutschland in der EU

Ein kurzer Blick in die Geschichte

Deutschland war von Anfang an dabei: Im Jahr 1951 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland, gemeinsam mit Frankreich, Belgien, Italien, Luxemburg und den Niederlanden, den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Dieser gilt heute als Meilenstein der europäischen Integration und als Symbol für die Rückkehr zum europäischen Frieden nach dem Zweiten Weltkrieg.

Seitdem war und ist Deutschland ein prägender Teil des europäischen Projekts, von der Entstehung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durch die Römischen Verträgen (1957) bis hin zur Unterzeichnung des Vertrags über die Europäische Union (1992).

Als größte Volkswirtschaft in der Mitte Europas profitiert Deutschland besonders von der europäischen Integration. Deutsche Unternehmen exportieren ihre Produkte vor allem in den europäischen Binnenmarkt. Die dadurch erzielten Wohlstandsgewinne übersteigen die Beiträge zum EU-Haushalt um ein Vielfaches.

Einige Beispiele für die Vorteile der EU für Deutschland:

  • Die EU garantiert seit 75 Jahren Frieden in Europa,
  • Deutsche Staatsbürger dürfen sich im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten frei bewegen, arbeiten und niederlassen,
  • Deutsche Unternehmen haben ungehinderten Zugang zum europäischen Binnenmarkt mit rund 450 Millionen Menschen,
  • Die EU unterstützt schwächere deutsche Regionen: Nach der deutschen Wiedervereinigung flossen allein zwischen 2000 und 2006 EU Fördergelder und Regionalhilfen in Höhe von rund 23 Mrd. Euro nach Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen,
  • Die EU hilft deutschen Landwirten: In Deutschland erhält jeder Landwirt jährlich pro Hektar durchschnittlich 281 Euro Einkommensstütze,
  • Mit dem Erasmus+ Programm können junge Deutsche einfacher im Ausland studieren, arbeiten und lernen: Über 110.000 junge Menschen aus Deutschland profitierten 2018 vom Bildungsprogramm Erasmus+,
  • Die EU setzt mit dem Grünen Deal und ihrem Europäischen Klimagesetz ambitionierte Ziele für den Klimaschutz (z. B. Klimaneutralität bis 2050), von denen auch die Deutschen Bürgerinnen und Bürger profitieren.
Deutsche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den EU-Institutionen

In den EU-Institutionen arbeiten zahlreiche Deutsche, viele auch in Spitzenpositionen.

Die Europäische Kommission

Deutschland ist derzeit direkt an der Spitze der Europäischen Kommission vertreten: Die Deutsche Ursula von der Leyen ist seit dem 1. Dezember 2019 Präsidentin der Europäischen Kommission.
Im Januar 2022 hatte die Kommission 2059 deutsche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das entspricht 6,4 Prozent des Personals.

Das Europäische Parlament

Im Europäischen Parlament sitzen derzeit 96 deutsche Abgeordnete. Sie vertreten die deutschen Bürgerinnen und Bürger bei der EU.

Die Fraktionen mit den meisten deutschen Abgeordneten sind:

  • die Europäische Volkspartei (EVP) mit 30 deutschen Abgeordneten,
  • die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA) mit 25 deutschen Abgeordneten,
  • die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D) mit 16 deutschen Abgeordneten,
  • und die Fraktion Identität und Demokratie (ID) mit 10 deutschen Abgeordneten.

Während ihrer fünf-jährigen Amtszeit entscheiden die Mitglieder des Europäischen Parlaments zusammen mit dem Rat der EU über die Gesetzgebung und den EU-Haushalt.

Der Europäische Rat

Der Europäische Rat besteht aus:

  • den Staats- und Regierungsspitzen der 27 EU-Mitgliedstaaten,
  • dem Präsidenten des Europäischen Rates,
  • der Präsidentin der Europäischen Kommission.

Der Europäische Rat ist kein Gesetzgebungsorgan der EU und verabschiedet daher keine EU-Rechtsvorschriften. Vielmehr bestimmt der Europäische Rat die politische Agenda der EU: Hierzu nimmt er auf seinen Tagungen jeweils sogenannte „Schlussfolgerungen“ zu wichtigen anstehenden Themen und den zu ergreifenden Maßnahmen an.

Bundeskanzler Olaf Scholz vertritt Deutschland im Europäischen Rat.

Rat der Europäische Union

Der Rat der EU (auch „Ministerrat“) setzt sich aus 27 Regierungsvertreterinne und - vertretern, also einem pro Mitgliedstaat, zusammen. Je nach Politikbereich trifft sich der Rat in verschiedenen Zusammensetzungen (sogenannten „Ratsformationen“). Insgesamt gibt es zehn Ratsformationen.

Gemeinsam mit dem Parlament verabschiedet der Rat Gesetze und den EU-Haushalt. Außerdem koordiniert er die Politik der Mitgliedstaaten beispielsweise in den Bereichen der Wirtschafts- und Haushaltspolitik sowie Beschäftigungspolitik.

Jeder EU-Mitgliedsstaat übernimmt den rotierenden Ratsvorsitz für einen Zeitraum von jeweils sechs Monaten. 

Zeiträume der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

Juli – Dez. 1958 | Juli – Dez. 1961 | Juli – Dez. 1964 | Juli – Dez. 1967 | Juli – Dez. 1970 | Jan. – Juni 1974 | Juli – Dez. 1978 | Jan. – Juni 1983 | Jan. – Juni 1988 | Juli – Dez. 1994 | Jan. – Juni 2007 | Juli – Dez. 2020.

Die Schwerpunkte der jüngsten Ratspräsidentschaft Deutschlands (1. Juli bis 31. Dezember 2020) waren:

  • Die Bewältigung der Corona-Folgen und Wiederaufbau der Wirtschaft
  • Der Mehrjährige Finanzrahmen und Wiederaufbaufonds „Next Generation EU”
  • Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zu Großbritannien
  • Weitere Themen, unter anderem Klimaschutz, Digitalisierung und Europas Rolle in der Welt

Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union

Die Ständige Vertretung Deutschlands bei der EU vertritt die Interessen Deutschlands in den EU-Institutionen.

In folgenden EU-Institutionen ist Deutschland auch vertreten