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Vertretung in Deutschland

Deutschland in der EU

Ein kurzer Blick in die Geschichte

Deutschland war von Anfang an dabei: Im Jahr 1951 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland, gemeinsam mit Frankreich, Belgien, Italien, Luxemburg und den Niederlanden, den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Dieser gilt heute als Meilenstein der europäischen Integration und als Symbol für die Rückkehr zum europäischen Frieden nach dem Zweiten Weltkrieg.

Seitdem war und ist Deutschland ein prägender Teil des europäischen Projekts, von der Entstehung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durch die Römischen Verträgen (1957) bis hin zur Unterzeichnung des Vertrags über die Europäische Union (1992).

Als größte Volkswirtschaft in der Mitte Europas profitiert Deutschland besonders von der europäischen Integration. Deutsche Unternehmen exportieren ihre Produkte vor allem in den europäischen Binnenmarkt. Die dadurch erzielten Wohlstandsgewinne übersteigen die Beiträge zum EU-Haushalt um ein Vielfaches.

Einige Beispiele für die Vorteile der EU für Deutschland:

  • Die EU garantiert seit 75 Jahren Frieden in Europa,
  • Deutsche Staatsbürger dürfen sich im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten frei bewegen, arbeiten und niederlassen,
  • Deutsche Unternehmen haben ungehinderten Zugang zum europäischen Binnenmarkt mit rund 450 Millionen Menschen,
  • Die EU unterstützt schwächere deutsche Regionen: Nach der deutschen Wiedervereinigung flossen allein zwischen 2000 und 2006 EU Fördergelder und Regionalhilfen in Höhe von rund 23 Mrd. Euro nach Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen,
  • Die EU hilft deutschen Landwirten: In Deutschland erhält jeder Landwirt jährlich pro Hektar durchschnittlich 281 Euro Einkommensstütze,
  • Mit dem Erasmus+ Programm können junge Deutsche einfacher im Ausland studieren, arbeiten und lernen: Über 110.000 junge Menschen aus Deutschland profitierten 2018 vom Bildungsprogramm Erasmus+,
  • Die EU setzt mit dem Grünen Deal und ihrem Europäischen Klimagesetz ambitionierte Ziele für den Klimaschutz (z. B. Klimaneutralität bis 2050), von denen auch die Deutschen Bürgerinnen und Bürger profitieren.