Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland

Staatsangehörige Deutschlands und jedes anderen EU-Landes sind automatisch auch Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Als solche profitieren sie von den Grundrechten und Freiheiten des EU-Rechts, insbesondere dem Recht, sich in Europa frei zu bewegen und in jedem EU-Land zu leben, zu arbeiten, zu studieren oder sich in der Pension dort niederzulassen.

Als EU-Bürgerin und EU-Bürger haben Sie das Recht auf Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union durch die EU-Institutionen. Die Charta vereint in einem einzigen Text alle persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der in der EU lebenden Personen.
Als EU-Bürgerin und EU-Bürger haben Sie und Ihre Familienangehörigen das Recht, sich im Hoheitsgebiet der EU frei zu bewegen und aufzuhalten, z. B. um zu studieren, zu arbeiten oder um dort in der Pension Ihren Lebensabend zu verbringen.
Wenn Sie als EU-Bürgerin und EU-Bürger in einem anderen EU-Land leben, haben Sie dort das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen. Dabei gelten für Sie dieselben Voraussetzungen wie für die einheimischen Staatsangehörigen.
Wenn Sie sich als EU-Bürgerin und EU-Bürger in einem Nicht-EU-Land aufhalten, in dem Ihr Herkunftsland nicht vertreten ist, haben Sie das Recht auf Schutz durch die diplomatischen oder konsularischen Vertretungen jedes anderen EU-Lands.