Die Europäische Kommission hat nach gründlicher Prüfung eine neue Sorte von gentechnisch verändertem Mais zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Außerdem hat sie die Genehmigung für zwei gentechnisch veränderte Rapssorten verlängert. Die Genehmigungen umfassen nicht den Anbau in der EU. Alle Produkte, die daraus hergestellt werden, unterliegen den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU.
Die Mitgliedstaaten hatten im Ständigen Ausschuss und im anschließenden Berufungsausschuss weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen die Zulassung erreicht. In diesem Fall trifft die EU-Kommission die Entscheidung auf Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung.
Die GVO-Kulturen durchlaufen ein umfassendes und strenges Zulassungsverfahren, das ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt gewährleistet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Zulassung nach wissenschaftlicher Prüfung empfohlen. Die Zulassung gilt für 10 Jahre.
Weitere Informationen
Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften
Pressekontakt: claudia [dot] guskeec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske ) , Tel.: +49 (30) 2280-2190
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 26. Januar 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland