Die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission haben ihre Zusammenarbeit bei der Prüfung von Investitionen aus Drittländern, die die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung der EU gefährden, weiter verbessert. Das geht aus dem vierten Jahresbericht über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union hervor. Demnach ist die Zahl der Meldungen an den EU-Kooperationsmechanismus seit der Einführung des EU-Rahmens im Jahr 2020 um 18 Prozent gestiegen.
Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für Handel, sagte: „Die EU ist offen für ausländische Direktinvestitionen, aber diese Offenheit muss Hand in Hand gehen mit der Bereitschaft, neue und aufkommende Risiken für unsere Sicherheit und öffentliche Ordnung anzugehen. Im Laufe der Jahre hat sich die Zusammenarbeit der EU bei der Prüfung ausländischer Direktinvestitionen vor dem Hintergrund wachsender geopolitischer Spannungen immer weiter verbessert. Die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen ist zu einem wichtigen Bestandteil unserer umfassenderen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit geworden. Dieser 4. Jahresbericht ist ein weiterer Beleg für die zunehmende Bedeutung der Zusammenarbeit der EU bei der Bewertung und Bewältigung von Risiken für unsere kollektive Sicherheit.“
Mehr Risikobewusstsein bei bestimmten Investitionen aus Drittländern
Der Bericht hebt hervor, dass den Risiken, die bestimmte Investitionen aus Drittländern für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in der EU und/oder für EU-Projekte und -Programme von gemeinsamem Interesse darstellen können, mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Darüber hinaus zeigt er, dass die Zahl der Mitgliedstaaten, die ausländische Investitionen prüfen, gestiegen ist.
EU bleibt offen für ausländische Investitionen
Der Rückgriff der Europäischen Kommission auf eine eingehende Prüfung ist nach wie vor zielgerichtet und auf Ausnahmefälle beschränkt: Von den 488 im Jahr 2023 gemeldeten Fällen wurde die überwiegende Mehrheit (92 Prozent) von der Kommission innerhalb von 15 Tagen abgeschlossen, während nur 8 Prozent eine sogenannte zweite Phase mit einer eingehenderen Sicherheitsbewertung erforderten.
Die EU ist nach wie vor ein offenes globales Investitionsumfeld. Dies wird auch durch einen positiven kumulativen Trend bei den ausländischen Investitionen in die EU in den letzten zehn Jahren bestätigt, wie der Bericht zeigt.
Hintergrund
Die Verordnung über die Überprüfung von ausländischen Direktinvestitionen (ADI) trat im Oktober 2020 in vollem Umfang in Kraft. Der mit der Verordnung eingerichtete Kooperationsmechanismus ermöglicht es den Mitgliedstaaten und der Kommission, Informationen über ADI schnell und effizient auszutauschen.
EU-Mitgliedstaaten, die über ADI-Überprüfungsregelungen verfügen, müssen ausländische Direktinvestitionen anderen Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission mitteilen, wenn diese Investitionen in mehr als einem Mitgliedstaat ein Risiko für Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen oder sich auf strategische Projekte oder Programme auswirken, die für die gesamte EU von Interesse sind. Die Kommission untersucht dann die mitgeteilten Investitionen. Falls Bedenken bestehen, können die Kommission oder andere Mitgliedstaaten sie beim mitteilenden Mitgliedstaat vorbringen, der dies dann bei der Entscheidung über die Investition berücksichtigt.
Weitere Informationen
Vierter Jahresbericht über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 17. Oktober 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland