(16.06.2016) „Die Sicherheit des Luftverkehrs steht für mich an oberster Stelle und die heutige Aktualisierung ist das Ergebnis unserer ständigen Bemühungen, die größtmögliche Flugsicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in Europa zu gewährleisten“, so Bulc weiter. „Erfreulicherweise ist es uns nach siebenjähriger Arbeit und umfassender technischer Hilfe der EU gelungen, alle Fluggesellschaften aus Sambia von der Liste zu streichen.“
Neben allen in Sambia zugelassenen Fluggesellschaften wurden auch die Air Madagascar und drei weitere, in Indonesien zugelassene Unternehmen (Citilink, Lion Air und Batik Air) von der Liste gestrichen.
Neben den 216 Fluggesellschaften, denen der Betrieb im Luftraum untersagt ist, unterliegen sechs weitere Fluggesellschaften Betriebsbeschränkungen und dürfen die EU nur mit bestimmten Luftfahrzeugmustern anfliegen. Zu diesen Fluggesellschaften gehören Afrijet und Nouvelle Air Affaires SN2AG (Gabun), Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Air Service Comores (Komoren), Iran Air (Iran) und TAAG Angola Airlines (Angola). Iran Air kann den Flugbetrieb in die EU mit den meisten seiner Flugzeuge wieder aufnehmen.
Die EU-Flugsicherheitsliste dient nicht nur der Wahrung eines hohen Sicherheitsniveaus in der EU, sondern hilft den betroffenen Ländern, ihre Sicherheitsstandards zu verbessern, so dass sie letztendlich von der Liste gestrichen werden können. Darüber hinaus ist die Flugsicherheitsliste auch zu einem wichtigen Präventionsinstrument geworden, weil sie Länder mit Sicherheitsproblemen dazu veranlasst, Maßnahmen zu ergreifen, bevor eine Betriebsuntersagung ausgesprochen werden muss.
Grundlage der heute aktualisierten Flugsicherheitsliste ist eine einstimmige Stellungnahme der Sicherheitsexperten aus den Mitgliedstaaten, die vom 31. Mai bis 2. Juni 2016 im EU-Flugsicherheitsausschuss zusammentrafen. Den Vorsitz in diesem Ausschuss führt die Europäische Kommission mit Unterstützung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Für die Beurteilung sind die internationalen Sicherheitsnormen und insbesondere die Normen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) maßgeblich.
Weitere Informationen:
Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist
Pressekontakt: nikola [dot] johnec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 16. Juni 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland