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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 6. Mai 2015
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 7 Min

Juncker, Ansip und Oettinger wollen digitalen Binnenmarkt in 16 Stufen verwirklichen

Die Kommission hat heute (Mittwoch) ihre Strategie für einen einheitlichen europäischen digitalen Binnenmarkt vorgestellt, die die 28 nationalen Märkte endlich zu einem einzigen zusammenführen soll.

Digitaler Binnenmarkt

Zur Vorstellung der 16 Initiativen, die bis Ende 2016 umgesetzt werden und den Bürgern helfen sollen, jährlich 11,7 Mrd. Euro zu sparen, sagte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker: "Ich wünsche mir paneuropäische Telekommunikationsnetze, grenzüberschreitende digitale Dienste und eine Gründungswelle bei innovativen europäischen Startups. Ich wünsche mir, dass alle Verbraucher die besten Angebote bekommen und alle Unternehmen im größtmöglichen Markt tätig werden können – gleich, wo sie sich in Europa befinden. Vor genau einem Jahr habe ich versprochen, einen vollständig digitalen Binnenmarkt zu einer meiner obersten Prioritäten zu machen. Heute lösen wir dieses Versprechen ein. Mit ihren 16 Stufen wird unsere Strategie dazu beitragen, dass der Binnenmarkt im digitalen Zeitalter bestehen kann."

Der Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt Andrus Ansip wies darauf hin, dass die Initiativen die Freiheiten im Online-Umfeld erweitern, damit Verbraucher und Unternehmen die Vorteile des riesigen europäischen Binnenmarkts wirklich nutzen können. Der Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft Günther Oettinger sagte: "Europa kann sich auf seine Stärken verlassen, muss aber auch seine Hausaufgaben machen, vor allem um sicherzustellen, dass seine Industrie mitzieht und seine Bürgerinnen und Bürger das Potenzial der neuen digitalen Dienstleistungen und Produkte voll ausschöpfen. Wir müssen für eine moderne Gesellschaft bereit sein. Dafür werden wir Vorschläge vorlegen, die sowohl den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch denen der Wirtschaft gerecht werden."

Ein reibungslos funktionierender digitaler Binnenmarkt könnte mit 415 Mrd. Euro jährlich zur EU-Wirtschaftsleistung beitragen und Hunderttausende neue Arbeitsplätze hervorbringen. Die heute angenommene Strategie für einen digitalen Binnenmarkt umfasst 16 zentrale Maßnahmen, die bis Ende des kommenden Jahres umgesetzt werden sollen. Sie beruht auf drei Säulen:

  • einem besseren Zugang für Verbraucher und Unternehmen zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa
  • den richtigen Bedingungen für florierende digitale Netze und innovative Dienste
  • der bestmöglichen Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft.

80 Prozent der Deutschen kaufen online ein, aber nur 14 Prozent kaufen in anderen EU-Ländern online ein. Grund sind Barrieren im Online-Umfeld, die den EU-Bürgern Waren und Dienstleistungen vorenthalten. Internetunternehmen und Startups können die Wachstumschancen des Online-Geschäfts nicht voll nutzen: Nur sieben Prozent der KMU sind im Auslandsgeschäft tätig.

Zum besseren Zugang zu digitalen Waren und Dienstleistungen schlägt die Kommission u.a. vor:

  • Regeln zur Erleichterung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels. Dies umfasst harmonisierte EU-Vorschriften über vertragliche Aspekte sowie den Verbraucherschutz bei Online-Käufen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um materielle Waren wie Schuhe und Möbel oder um digitale Inhalte wie E-Books oder Apps handelt. Die Verbraucher werden von mehr Rechten und Angeboten profitieren, und für Unternehmen wird es leichter sein, ihren Geschäften auch in anderen EU-Ländern nachzugehen. Dadurch wird das Vertrauen in den Online-Kauf und -Verkauf gestärkt.
  • Unterbindung von ungerechtfertigtem Geoblocking – eine diskriminierende Praxis, die aus kommerziellen Gründen von Online-Händlern angewandt wird, um den Zugang zu einer Webseite für den Verbraucher aufgrund seines Aufenthalts- bzw. Standorts zu sperren oder den Nutzer auf eine seinem Standort entsprechende Website mit anderen Preisen umzuleiten. Aufgrund solcher Sperren müssen beispielsweise Kunden von Autovermietungen für den gleichen Mietwagen am selben Anmietort in einem bestimmten Mitgliedstaat möglicherweise mehr als Kunden in anderen Mitgliedstaaten zahlen.
  • Ein modernes, europäischeres Urheberrecht: Die Kommission wird noch vor Ende 2015 Rechtsetzungsvorschläge unterbreiten, um die Unterschiede zwischen den nationalen Urheberrechtssystemen zu verringern und den Nutzern EU-weit einen umfassenderen Online-Zugang zu geschützten Werken zu ermöglichen. Damit eröffnen sich neue Chancen für Urheber und Anbieter von Inhalten. Insbesondere möchte die Kommission sicherstellen, dass Nutzern, die daheim Filme, Musik oder Artikel kaufen, auch unterwegs überall in Europa auf diese zugreifen können. Die Kommission wird sich außerdem die Rolle von Online-Mittlern in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Werke prüfen. Sie wird die Ahndung gewerbsmäßiger Schutzrechtsverletzungen verschärfen.
  • Überprüfung der Satelliten- und Kabelrichtlinie um festzustellen, ob ihr Anwendungsbereich auf Online-Übertragungen seitens der Rundfunkveranstalter ausgeweitet werden muss, und um einen besseren grenzüberschreitenden Zugang zu Rundfunkdiensten in Europa zu sondieren.
  • Ermittlung der potenziellen wettbewerbsrechtlichen Probleme beim elektronischen Handel auf den europäischen Märkten. Die Kommission hat deshalb heute eine kartellrechtliche Untersuchung des Sektors des elektronischen Handels in der Europäischen Union eingeleitet.
  • Verringerung des Verwaltungsaufwands der Unternehmen, der sich aus unterschiedlichen Mehrwertsteuer-Regelungen ergibt: Auch Anbieter, die materielle Waren im EU-Ausland verkaufen, sollen vom elektronischen Registrierungs- und Zahlungsverfahren profitieren können. Hinzukommen soll eine einheitliche Mehrwertsteuer-Schwelle, die kleineren Startups beim Einstieg in den Online-Handel helfen soll.

Bei der Schaffung der richtigen Bedingungen und gleichen Voraussetzungen für digitale Netze und innovative Dienste beabsichtigt die Kommission:

  • eine ehrgeizige Reform der EU-Telekommunikationsvorschriften vorzulegen. Dies umfasst: eine wirksamere Koordinierung der Frequenznutzung sowie gemeinsame EU-weite Kriterien für die Frequenzzuteilung auf nationaler Ebene; die Schaffung von Anreizen für Investitionen in hochleistungsfähige Breitbandnetze; die Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen für alle Marktteilnehmer – sowohl für bestehende als auch für neue; die Schaffung eines wirksamen institutionellen Rahmens.
  • den Rechtsrahmen für audiovisuelle Medien zu überprüfen, um ihn für das 21. Jahrhundert tauglich zu machen. Die Rolle der einzelnen Marktteilnehmer (u. a. Fernsehveranstalter und Anbieter audiovisueller Mediendienste auf Abruf) bei der Förderung europäischer Werke wird im Mittelpunkt stehen. Die Kommission wird auch untersuchen, wie die derzeit geltenden Bestimmungen (die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) so gestaltet werden können, dass sie neuen Geschäftsmodellen für die Verbreitung von Inhalten gerecht werden.
  • die Rolle von Online-Plattformen (Suchmaschinen, soziale Netze, App-Stores usw.) auf dem Markt eingehend zu analysieren. Soweit dies nicht bereits im Wettbewerbsrecht geregelt wird, betrifft dies Themen wie die mangelnde Transparenz bei den Suchergebnissen und in der Preispolitik, die Nutzung der von Plattformen gesammelten Daten, die Beziehungen zwischen Plattformen und Anbietern und die Bevorzugung eigener Dienste zum Nachteil von Wettbewerbern. Außerdem wird sie prüfen, wie am besten gegen illegale Inhalte im Internet vorgegangen werden kann.
  • das Vertrauen und die Sicherheit bei digitalen Diensten insbesondere beim Umgang mit personenbezogenen Daten zu stärken. Auf der Grundlage der neuen EU-Datenschutzvorschriften, die bis Ende 2015 angenommen werden sollen, wird die Kommission eine Überprüfung der e-Datenschutz-Richtlinie einleiten.

Zu einer bestmöglichen Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft will die Kommission:

  • eine europäische Initiative zum „freien Datenfluss“ vorschlagen, um den freien Datenverkehr in der Europäischen Union voranzubringen. Mitunter können sich neue Dienste aufgrund von Beschränkungen hinsichtlich des Standorts der Daten oder des Zugang zu den Daten nicht entfalten, obwohl solche Beschränkungen häufig gar nicht dem Schutz personenbezogener Daten dienen. Diese neue Initiative wird solche Beschränkungen beseitigen und damit Innovationen fördern. Die Kommission wird ferner eine europäische Cloud-Initiative vorstellen, in der es um die Zertifizierung von Cloud-Diensten, die Möglichkeit des Wechsels des Cloud-Diensteanbieters und um eine Forschungs-Cloud gehen wird.
  • Prioritäten für die Normung und Interoperabilität in Bereichen festlegen, die für den digitalen Binnenmarkt eine zentrale Bedeutung haben, z. B. e-Gesundheit, Verkehrsplanung und Energie (intelligente Verbrauchsmessung).
  • mit einem neuen e-Government-Aktionsplan Unternehmensregister in ganz Europa verknüpfen. Dies soll die Kompatibilität unterschiedlicher nationaler Systeme sicherstellen und dafür sorgen, dass Unternehmen und Bürger ihre Daten nur einmal an die öffentliche Verwaltung übermitteln müssen und Behörden nicht länger mehrfach dieselben Informationen abfragen, wenn ihnen diese Angaben bereits vorliegen. Diese Initiative zur einmaligen Abfrage („Only once“-Initiative) wird den Verwaltungsaufwand verringern und bis 2017 potenziell zur Einsparung von jährlich rund 5 Mrd. Euro beitragen. Die Einführung der elektronischen Auftragsvergabe (e-Beschaffung) sowie interoperabler elektronischer Signaturen wird beschleunigt werden.

Das Projektteam für den digitalen Binnenmarkt wird bis Ende 2016 Ergebnisse zu den einzelnen Maßnahmen liefern. Der digitale Binnenmarkt soll mit der Unterstützung des Europäischen Parlaments und des Rates so bald wie möglich vollendet werden. Der digitale Binnenmarkt wird auf der Tagesordnung für die Tagung des Europäischen Rates am 25./26. Juni stehen.

Zur Mitteilung – Eine Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa – gelangen Sie hier .

Die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Eine Strategie für einen digitalen Binnenmarkt – Analysen und Fakten – finden Sie hier .

Weitere Informationen auf der Webseite zum digitalen Binnenmarkt (#DigitalSingleMarket) und in der ausführlichen Pressemitteilung.

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. Mai 2015
Autor
Vertretung in Deutschland