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Vertretung in Deutschland
Presseartikel19. Juni 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Kommission gibt grünes Licht für deutsch-französische Beihilfen für Hubschrauber Airbus X6

Die Europäische Kommission hat heute (Montag) deutsch-französische Beihilfen in Höhe von 377 Mio. Euro für die Entwicklung des innovativen schweren Hubschraubers Airbus X6 nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Das Projekt ist mit einer...

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(19.06.2017) - Für die Entwicklung des Hubschraubers X6 werden sowohl Deutschland als auch Frankreich staatliche Beihilfen bereitstellen. Die Gesamtförderung beläuft sich auf 377 Mio. Euro, die über einen Zeitraum von acht Jahren in Form rückzahlbarer Vorschüsse gewährt werden (47,25 Mio. Euro von Deutschland und 330 Mio. Euro von Frankreich).

Airbus wird im Rahmen des Projekts in erheblichem Umfang Forschung, Entwicklung und Innovation betreiben, um einen innovativen schweren Hightech-Zivilhubschrauber zu entwickeln. Der zweimotorige Hubschrauber X6 wird spritsparender sein und daher über einen größeren Aktionsradius verfügen als aktuelle Vergleichsmodelle. Er soll den Zugang zu Plattformen auf hoher See erleichtern und zudem für Rettungseinsätze und humanitäre Maßnahmen geeignet sein. Das Vorhaben steht uneingeschränkt mit den Zielen der Leitinitiative der Strategie Europa 2020 für eine Innovationsunion im Einklang.

Die Entwicklung des Hubschraubers X6 ist so komplex, dass das Projekt mit hohen Risiken verbunden ist und der Investitionsbedarf die Finanzierungsmöglichkeiten von Airbus übersteigt. Zudem schrecken die Finanzmärkte vor der Finanzierung solcher ehrgeiziger Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zurück, bei denen erst auf lange Sicht Renditeaussichten bestehen.

Die Kommission hat die Fördermaßnahmen auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft, denen zufolge staatliche Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige zulässig sind, sofern sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft.

Die Kommission hat festgestellt, dass:

  • die Förderung dieses Vorhabens weitere Investitionen in einem Markt mobilisieren wird, der in den kommenden zehn Jahren wachsen dürfte und in dem auch Wettbewerber weiterhin investieren, um neue Produkte zur Marktreife zu führen;
  • eine Durchführung des Hubschrauberprojekts X6 ohne öffentliche Unterstützung sehr unwahrscheinlich ist, weil das Vorhaben aufgrund seiner überaus ehrgeizigen Anforderungen in Bezug auf Forschungs- und Innovationsbedarf mit äußerst hohen systemischen und außergewöhnlichen Risiken verbunden ist und zudem sehr hohe Anfangsinvestitionen erfordert.

Deshalb ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Maßnahmen Deutschlands und Frankreichs mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen, weil das Projekt die Forschung und Innovation in der EU in erheblichem Maße fördert, ohne dass der Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig verfälscht würde.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter den Nummern SA.45183 und SA.45185 zugänglich gemacht.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Staatliche Beihilfen: Kommission gibt grünes Licht für deutsch-französische Beihilfen von 377 Mio. EUR für Entwicklung des innovativen Hubschraubers Airbus X6

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. Juni 2017
Autor
Vertretung in Deutschland