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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 21. März 2018
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Nach EuGH-Urteil: Fischereiabkommen mit Marokko soll überarbeitet werden

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27. Februar hat die Kommission heute (Mittwoch) einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates angenommen, der sie ermächtigt, mit Marokko eine Änderung des derzeitigen partnerschaftlichen...

Marokko ist ein enger Partner der EU, der im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Marokko vom „fortgeschrittenen Status“ profitiert. Der Vorschlag zur Änderung des Abkommens und zur Verlängerung des Protokolls würde dazu beitragen, die Überwachung, Kontrolle und Überwachung zu verstärken und die Fischereipolitik in der Region zu verbessern.

Die Zusammenarbeit würde auch Marokko zugutekommen, insbesondere in Anbetracht des erheblichen finanziellen Beitrags, der im Rahmen des Protokolls zu leisten ist und die marokkanische Strategie zur Entwicklung des Fischereisektors unterstützen würde. EU-Unternehmen, einschließlich handwerklicher Fischereifahrzeuge, aus mehreren Mitgliedstaaten sollten von den Fangmöglichkeiten profitieren, die das geänderte Abkommen und das erneuerte Protokoll bieten.

Weitere Informationen:

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27. Februar

Das Partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko

Die Generaldirektion Fischerei der EU-Kommission

Pressekontakt: Laura [dot] BETHKEatext [dot] ec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. März 2018
Autor
Vertretung in Deutschland