Marokko ist ein enger Partner der EU, der im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Marokko vom „fortgeschrittenen Status“ profitiert. Der Vorschlag zur Änderung des Abkommens und zur Verlängerung des Protokolls würde dazu beitragen, die Überwachung, Kontrolle und Überwachung zu verstärken und die Fischereipolitik in der Region zu verbessern.
Die Zusammenarbeit würde auch Marokko zugutekommen, insbesondere in Anbetracht des erheblichen finanziellen Beitrags, der im Rahmen des Protokolls zu leisten ist und die marokkanische Strategie zur Entwicklung des Fischereisektors unterstützen würde. EU-Unternehmen, einschließlich handwerklicher Fischereifahrzeuge, aus mehreren Mitgliedstaaten sollten von den Fangmöglichkeiten profitieren, die das geänderte Abkommen und das erneuerte Protokoll bieten.
Weitere Informationen:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27. Februar
Das Partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko
Die Generaldirektion Fischerei der EU-Kommission
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 21. März 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland