Ab 2020 müssen Drohnenbetreiber bei den nationalen Behörden registriert sein. Die Mitgliedstaaten können so genannte "Flugverbotszonen" definieren, in die Drohnen durch die satellitengestützte Geolokalisierung nicht eindringen dürfen. "Flugverbotszonen" können Flughäfen und Flugplätze oder Stadtzentren umfassen. Diese Vorschriften, die die bestehenden nationalen Vorschriften in den EU-Mitgliedstaaten ersetzen, betreffen nicht nur die Sicherheit, sondern enthalten auch wichtige Bausteine, um Sicherheitsrisiken durch Drohneneinsätze zu minimieren.
Diese Vorschriften sind ein weiterer wichtiger Beitrag im Rahmen der Luftfahrtsstrategie der EU-Kommission für Europa, deren Hauptziele darin bestehen, das höchste Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten und die Wettbewerbsfähigkeit der Luftfahrtindustrie der EU zu fördern.
Weitere Informationen
Die vollständige Pressemitteilung
Pressekontakt: nikola [dot] johnec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24. Mai 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland