Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den vorübergehenden Schutz der Menschen, die vor der Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehen, bis zum 3. März 2025 zu verlängern. EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sagte dazu: „Der vorübergehende Schutz ist ein wichtiges Instrument, das das Leben vieler Menschen geprägt hat. Mehr als 4 Millionen Menschen konnten Hoffnung schöpfen und die Chance ergreifen, in der EU zu leben, zu arbeiten und zur Schule zu gehen. So können sie selbst in Zeiten des Krieges ein Gefühl der Normalität erleben. Die EU wird mit ihren Mitgliedstaaten und anderen Partnern weiter zusammenarbeiten, um dafür zu sorgen, dass Menschen in Not auf europäischem Boden geschützt werden.“
Richtlinie über vorübergehenden Schutz Anfang März 2022 aktiviert
Die EU hat die Richtlinie über vorübergehenden Schutz am 4. März 2022 mit einstimmigem Beschluss der Mitgliedstaaten aktiviert, der Schutz verlängerte sich automatisch um ein Jahr und gilt derzeit bis bis 3. März 2024. Nach Auffassung der Kommission bestehen die Gründe für den vorübergehenden Schutz nach wie vor, weshalb eine Verlängerung notwendig und angemessen ist, denn in der derzeitigen instabilen Lage sind die Voraussetzungen für eine sichere und dauerhafte Rückkehr der Menschen, die vorübergehenden Schutz in der EU genießen, noch nicht gegeben.
Seitdem der vorübergehende Schutz bereits eine Woche nach dem Beginn des brutalen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine aktiviert wurde, haben sich die Mitgliedstaaten in beispielloser Weise mit der ukrainischen Bevölkerung solidarisch gezeigt. Sie nahmen die Menschen nicht nur in ihren Ländern auf, sondern bemühten sich auch nach Kräften, sie in ihre Gesellschaften zu integrieren.
Nächste Schritte
Der Vorschlag der Kommission muss nun vom Rat angenommen werden.
Hintergrund
Die Richtlinie über vorübergehenden Schutz sorgt für sofortigen Schutz und ermöglicht die Inanspruchnahme bestimmter Rechte in der EU, darunter das Recht auf Aufenthalt, Unterkunft, Sozialleistungen, medizinische Versorgung und sonstige Hilfe sowie der Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie trägt auch dazu bei, eine Überlastung der nationalen Asylsysteme zu verhindern, und ermöglicht es den Mitgliedstaaten, die Einreise der Menschen geregelt und effektiv zu steuern. Nach Auffassung der Kommission bestehen die Gründe für den vorübergehenden Schutz nach wie vor, weshalb es in der derzeitigen Lage notwendig und angemessen wäre, den Schutz zu verlängern.
Die von der Kommission zu Beginn des Krieges eingerichtete Solidaritätsplattform „Ukraine“ vernetzt die EU-Institutionen mit den Mitgliedstaaten, assoziierten Schengen-Ländern, EU-Agenturen, internationalen Organisationen sowie ukrainischen und moldauischen Behörden. Sie bietet ein informelles und flexibles Forum für die Erörterung operativer Fragen bei der Koordinierung der Unterstützung vor Ort.
Weitere Informationen:
Durchführungsbeschluss des Rates zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes
Factsheet zur Richtlinie über vorübergehenden Schutz
Unterstützung der EU für die Aufnahme von Geflüchteten in den Mitgliedstaaten
Aufnahme von Menschen auf der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 19. September 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland