Die EU wird für den Libanon ein Finanzhilfepaket in Höhe von 1 Milliarde Euro bereitstellen, und zwar für den Zeitraum 2024 bis 2027. Das kündigte die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen bei einem gemeinsamen Pressestatement mit dem libanesischen Premierminister Najib Mikati und dem Präsidenten von Zypern Nikolas Christodoulides in Beirut an.
Beitrag zu Sicherheit und Stabilität
Von der Leyen sprach über die erheblichen regionalen und nationalen Herausforderungen, mit denen der Libanon konfrontiert ist und betonte, der heutige Besuch sei Zeichen für die anhaltende Unterstützung des Landes und seiner Bevölkerung durch die EU. „Dies war auch die klare Botschaft der europäischen Staats- und Regierungschefs auf unserem letzten Gipfeltreffen, wir sind entschlossen, das Land angesichts der großen Herausforderungen, mit denen es konfrontiert ist, energisch finanziell zu unterstützen. Die eine Milliarde Euro bis zum Jahr 2027 werden die dringend benötigte Hilfe für die Bevölkerung Libanons bereitstellen und zu dessen Sicherheit und Stabilität beitragen.“
Die Unterstützung der EU wird sich auf folgende Bereiche konzentrieren:
- grundlegende Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheit, Sozialschutz und Wasserversorgung;
- dringende interne Reformen, insbesondere der vom Internationalen Währungsfonds (IWF) geforderten Reformen, als Beitrag für eine verbesserte Wirtschaftslage und günstigeren Rahmenbedingungen für Unternehmen;
- Grenz- und Migrationssteuerung, dazu gehört die Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität und eine verstärkte Unterstützung der libanesischen Streitkräfte.
Hintergrund
Seit 2011 beläuft sich die EU-Unterstützung für Libanon auf mehr als 3 Milliarden Euro. 2,6 Milliarden Euro davon flossen in die Unterstützung syrischer Flüchtlinge sowie der Aufnahmegemeinschaften in Libanon.
Bei der Sondertagung des Europäischen Rates vom 17./18. April hatte der Rat die Entschlossenheit der EU die Hilfe für die am stärksten gefährdeten Menschen in Libanon bekräftigt. Dazu gehören u.a. Flüchtlinge, Binnenvertriebene und Gemeinden, die sie aufnehmen. Der Europäische Rat bekräftigte, dass die Voraussetzungen für eine sichere, freiwillige und menschenwürdige Rückkehr syrischer Flüchtlinge gemäß der UNHCR-Definition geschaffen werden müssen.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung in voller Länge
Presse-Statement der Kommissionspräsidentin in Beirut
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (17./18.4.2024)
Factsheet Kooperation EU-Libanon
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 2. Mai 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland