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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 21. April 2021
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Ziele des Green Deal rechtlich bindend: Von der Leyen und Timmermans begrüßen Einigung über das Europäische Klimagesetz

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der für den Europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans haben die am Mittwochmorgen erzielte politische Einigung von EU-Parlament und EU-Staaten auf ein Klimagesetz...

Zuvor diskutiert die Europäische Kommission am Donnerstagvormittag in einer Orientierungsdebatte über ihre klima- und energiepolitische Vorschlägen im Rahmen des für Juni geplanten „Fit for 55“-Pakets. Exekutiv-Vizepräsident Timmermans sagte zur Einigung auf das Klimagesetz: „Dies ist ein wegweisender Moment für die EU. Wir haben uns darauf geeinigt, unser ehrgeiziges Ziel der Klimaneutralität in verbindlichen Rechtsvorschriften zu verankern, die uns in den nächsten 30 Jahren als Richtschnur für unsere Politik dienen werden. Das Klimagesetz wird maßgeblich zum grünen Aufschwung in der EU beitragen und für einen sozial gerechten ökologischen Wandel sorgen. Die heutige Einigung bedeutet auch eine Stärkung unserer führenden Rolle in der Welt bei der Bewältigung der Klimakrise. Wenn die Führungsspitzen der Welt am „Tag der Erde“ zusammenkommen, wird die EU diese gute Nachricht präsentieren können, von der sich unsere internationalen Partner hoffentlich inspirieren lassen. Dies ist ein guter Tag für unsere Bevölkerung und unseren Planeten.“

Das Ziel der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, ist eines der Kernelemente des europäischen Grünen Deals. Damit wird eine der Verpflichtungen umgesetzt, die die Präsidentin im Juli 2019 in ihren politischen Leitlinien angekündigt hatte.

Zusätzlich zum Ziel der Klimaneutralität bis 2050 wird mit der heutigen Einigung der klimapolitische Rahmen der EU durch folgende neue Elemente verstärkt:

  • das Ziel, bis 2030 die Nettoemissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken, einschließlich der Klarstellung des Beitrags der Emissionsreduzierung und des Abbaus von Treibhausgasen;
  • die Anerkennung der Notwendigkeit, die CO2-Senken der EU durch eine ehrgeizigere Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) zu verbessern, für die die Kommission im Juni 2021 Vorschläge vorlegen wird;
  • ein Verfahren zur Festlegung eines Klimaziels für 2040 unter Berücksichtigung eines indikativen Treibhausgasbudgets für 2030-2050, das von der Kommission veröffentlicht wird;
  • eine Verpflichtung zur Erreichung negativer Emissionen nach 2050;
  • die Einrichtung eines europäischen Klimarats als unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium;
  • strengere Vorschriften für die Anpassung an den Klimawandel;
  • eine enge Abstimmung zwischen den Politikbereichen der Union im Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität;
  • eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zur Ausarbeitung branchenspezifischer Fahrpläne, die den Weg zur Klimaneutralität in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen aufzeigen.

Hintergrund

Die Kommission hat ihren Vorschlag für ein Europäisches Klimagesetz am 4. März 2020 vorgelegt. Das Europäische Klimagesetz kann in Kraft treten, nachdem die heutige vorläufige Einigung von Parlament und Rat förmlich gebilligt und es im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Europäisches Klimagesetz

Europäischer Grüne Deal

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. April 2021
Autor
Vertretung in Deutschland