Als Staatsangehörige eines EU-Landes besitzen Sie automatisch die Unionsbürgerschaft und haben Rechte in der EU.
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Junge Menschen, Studierende und Lehrkräfte aus Deutschland können mit Unterstützung der EU auch im Ausland lernen, studieren oder unterrichten.
Die Mehrsprachigkeit ist ein Grundprinzip der Europäischen Union. Sie ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Art. 20 und 24), in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 22) und in der Verordnung Nr. 1/58 des Rates zur Regelung der Sprachenfrage verankert.
Das Wer, Wie, Was und Wo zur Europäischen Union und viele weitere Fragen werden in jugendgerechten Antworten aufbereitet und erklärt.