(21.06.2017) - EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die Kommission hat ein weiteres Kartell in der Automobilindustrie sanktioniert. Drei Hersteller von Fahrzeugbeleuchtungssystemen haben PKW- sowie Nutzfahrzeughersteller durch ihre Absprachen geschädigt, anstatt miteinander zu konkurrieren. Mit dem heutigen Beschluss wird verdeutlicht, dass wir Kartelle, die den europäischen Markt beeinträchtigen, nicht akzeptieren.“
Fahrzeugbeleuchtungssysteme umfassen Teile wie Scheinwerfer oder Tagfahrlicht. Das Kartell betraf die Lieferung solcher Teile an PKW- sowie Nutzfahrzeughersteller nach dem Ende der Serienherstellung eines Fahrzeugmodells. Aus der Untersuchung der Kommission ging hervor, dass Automotive Lighting, Hella und Valeo ihre Preise und andere Handelsbedingungen für die Lieferung von Fahrzeugbeleuchtungssystemen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) über mehr als drei Jahre koordinierten.
Die drei Unternehmen trafen sich - meist bilateral - auf Messen, am Rande von Veranstaltungstagen der Lieferanten, die von Kunden organisiert wurden, während Kundenbesuchen, aber auch außerhalb solcher Veranstaltungen.
Die Unternehmen besprachen Ausschreibungsquoten und Verhandlungsstrategien und tauschten Informationen über den Stand der Verhandlungen mit Kunden in Bezug auf Preiserhöhungen sowie andere Informationen aus. Darüber hinaus einigten sich die Parteien darauf, dass sie nach dem Ende der Serienherstellung spezifischer Fahrzeugmodelle Preiserhöhungen für Ersatzteile anstreben sollten. Auch koordinierten sie die Beendigungsfrist für die Gewährleistung der vertraglichen Verfügbarkeit der besagten Ersatzteile.
Geldbußen
Die Geldbußen wurden auf der Grundlage der Leitlinien der Kommission zur Festsetzung von Geldbußen aus dem Jahr 2006 (siehe auch Pressemitteilung und MEMO) festgesetzt.
Ausschlaggebend für die Höhe der Geldbußen waren der Umsatz der Kartellmitglieder bei den im EWR verkauften Ersatzteilen für Fahrzeugbeleuchtungssysteme mit PKW- sowie Nutzfahrzeugherstellern nach dem Ende der Serienherstellung eines Fahrzeugmodells. Die Kommission berücksichtigte zudem die Schwere der Zuwiderhandlung, die geografische Reichweite des Kartells und seine Dauer.
Nach der Kronzeugenregelung der Kommission aus dem Jahr 2006:
- wurde Valeo die Geldbuße, die über 30.5 Mio. Euro betragen hätte, vollständig erlassen, da das Unternehmen die Kommission über die Existenz des Kartells informiert hatte.
- Für Automotive Lighting und Hella wurden die Geldbußen ermäßigt, um ihre Zusammenarbeit mit der Kommission bei der Untersuchung zu berücksichtigen. Die Höhe der Ermäßigung richtet sich danach, wann die Unternehmen ihre Zusammenarbeit angeboten haben und inwieweit die von ihnen vorgelegten Beweismittel zum Nachweis des Kartells beigetragen haben.
Darüber hinaus ermäßigte die Kommission die verhängten Geldbußen nach ihrer Mitteilung über Vergleichsverfahren aus dem Jahr 2008 um 10 %, da die Unternehmen ihre Beteiligung am Kartell einräumten und die Verantwortung dafür übernahmen.
Gegen die einzelnen Unternehmen wurden folgende Geldbußen verhängt:
Ermäßigung nach der Kronzeugenregelung |
Ermäßigung nach der Mitteilung über Vergleichsverfahren |
Geldbuße (EUR) |
|
Valeo |
100 % |
10 % |
0 |
Automotive Lighting |
35 % |
10 % |
16 347 000 |
Hella |
20 % |
10 % |
10 397 000 |
Insgesamt |
26 744 000 |
Hintergrund
Beleuchtungssysteme umfassen Scheinwerfer (mit LED-, Xenon- oder Halogentechnologie), Tagfahrlicht (mit LED- oder traditionellen Glühbirnen), Rücklichter und hochangebrachte Bremsleuchten (mit LED- oder traditionellen Glühbirnen), Nebelscheinwerfer und Nebenlichter. Nicht dazu gehören elektronische Bestandteile wie Ausleuchtungs- sowie Kontroll- und Belastungsanzeigen.
Die Untersuchung betraf das 'Aftermarket'-Segment für die Lieferung von Ersatzteilen an Erstausrüster oder ihre autorisierten Servicenetze für PKW- und Nutzfahrzeughersteller. Das Kartell betrifft lediglich den Markt für Originalersatzteile für Fahrzeugmodelle, deren Produktion ausgelaufen ist.
Der heutige Beschluss zu den Beleuchtungssystemen ist Teil einer Reihe umfangreicher Untersuchungen von vermuteten Kartellen in der Automobilzulieferindustrie. Die Kommission hat bereits Geldbußen gegen Anbieter von Kfz-Wälzlagern, von Kfz-Kabelbäumen, von Weichschaum, der unter anderem in Autositzen verwendet wird, von Kfz-Standheizungen, von Generatoren und Anlassern und von Klimatisierungs- und Motorkühlsystemen verhängt. Weitere laufende Untersuchungen betreffen beispielsweise Sicherheitssysteme für Fahrzeuginsassen.
Hintergrundinformationen zum Verfahren
Nach Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des EWR-Abkommens sind Kartelle und andere wettbewerbswidrige Verhaltensweisen verboten.
Die Untersuchung der Kommission in dieser Sache begann mit einem Antrag von Valeo auf Erlass der Geldbuße.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden weitere Informationen zu diesem Kartellfall unter der Nummer 40013 im öffentlich zugänglichen Register der Kommission auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb veröffentlicht. Weitere Informationen über die Maßnahmen der Kommission gegen Kartelle finden sich auf ihrer Website unter der Rubrik Kartelle.
Weitere Informationen:
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 21. Juni 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland