In den letzten zwei Jahrzehnten ist der inländische und grenzüberschreitende elektronische Geschäftsverkehr sehr stark gewachsen. Trotz dieser rasanten Zunahme des elektronischen Handels gibt es in der WTO keine spezifischen multilateralen Regeln, die diese Art von Handel regeln. Unternehmen und Verbraucher müssen sich stattdessen auf ein Flickwerk von Regeln verlassen, die von einigen Ländern in ihren bilateralen oder regionalen Handelsabkommen vereinbart wurden.
Die WTO-Regeln für den elektronischen Geschäftsverkehr zielen darauf ab, die Chancen zu verbessern und die Herausforderungen des elektronischen Geschäftsverkehrs sowohl in Industrie- als auch in Entwicklungsländern anzugehen. Die Verhandlungen sollten zu einem multilateralen Rechtsrahmen führen, auf den sich Verbraucher und Unternehmen, insbesondere kleinere, verlassen können, um den Kauf, Verkauf und die Abwicklung von Online-Geschäften einfacher und sicherer zu machen. Die neuen Regeln würden zum Beispiel:
- das Vertrauen der Verbraucher in die Online-Umgebung zu verbessern und Spam bekämpfen.
- Beseitigung von Barrieren, die grenzüberschreitende Verkäufe verhindern
- die Gültigkeit von elektronischen Verträgen und Signaturen gewährleisten
- Zölle auf elektronische Übermittlungen dauerhaft verbieten
Die heutige Entscheidung bestätigt die zentrale Rolle der WTO im internationalen Regelwerk.
Der Verhandlungsprozess soll im März 2019 starten. Er steht anderen WTO-Mitgliedern offen.
Weitere Informationen
Pressemitteilung: 75 countries launch WTO talks on e-commerce
Pressekontakt: Margot [dot] Tuzinaec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina) , +49 (30) 2280-2340
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail )oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 25. Januar 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland