Noch laufen zwischen den französischen und chinesischen Behörden die logistischen Abstimmungen, um den ersten Flug in die Region Wuhan zu organisieren. Weitere sollen im Laufe der Woche folgen. EU-Bürger, die sich in der Region aufhalten und zurückkehren möchten, können einen solchen Rücktransport ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit beantragen. Die EU wird sich mit bis zu 75 Prozent an den Kosten für den Lufttransport beteiligen.
Derzeit ist nur gesunden oder symptomfreien Bürgern das Reisen gestattet. Das EU-Notfallabwehrzentrum steht in ständigem Kontakt mit den Regierungen der Mitgliedstaaten, um die Ankunft und - falls erforderlich - anschließende Quarantänemaßnahmen zu koordinieren.
EU-Kommissar Lenarčič bekräftigte: „Die EU lässt ihre Bürger, die Hilfe brauchen, nicht im Stich, wo auch immer sie sich in der Welt aufhalten. Unser EU-Zentrum für die Koordinierung von Notfallmaßnahmen ist rund um die Uhr einsatzbereit und steht in ständigem Kontakt mit den Mitgliedstaaten, den EU-Delegationen in der Region und der chinesischen Botschaft in Brüssel. Bei Bedarf kann auch weitere EU-Unterstützung mobilisiert werden.“ Über das Katastrophenschutzverfahren könnten bei Bedarf auch Drittstaaten unterstützt werden.
Stella Kyriakides‚ EU-Kommissarin für Gesundheit und Ernährungssicherheit, erklärte: „Wir sind bereit, die Mitgliedstaaten zu unterstützen und mit konsequenten und koordinierten Maßnahmen auf die Verbreitung des Coronavirus außerhalb und innerhalb der Union zur reagieren. Wir werden die Lage in Abstimmung mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten aufmerksam beobachten und in engem Kontakt mit unseren Mitgliedstaaten bleiben.“
Die Europäische Kommission steht in Bezug auf alle Aspekte die die Ausbreitung des Coronavirus betreffen, in regelmäßigem Kontakt mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und der Weltgesundheitsorganisation.
Hintergrund
Das Katastrophenschutzverfahren der Union stärkt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten/teilnehmenden Staaten im Bereich des Katastrophenschutzes, um die Katastrophenprävention, -bereitschaft und -bewältigung zu verbessern. Durch das Verfahren spielt die Europäische Kommission eine Schlüsselrolle bei der Koordinierung der Reaktion auf Katastrophen in Europa und weltweit. Das Zentrum für die Koordination von Nofallmaßnahmen (Emergency Response Coordination Centre) ist das „Herz“ des Verfahrens.
Wenn das Ausmaß eines Notfalls die Kapazitäten eines Landes übersteigt, kann dieses im Rahmen des Verfahrens um Hilfe ersuchen. Sobald das Verfahren aktiviert ist, wird darüber die von den Mitgliedstaaten/teilnehmenden Staaten spontan angebotene Hilfe koordiniert. Zudem hat die EU den Europäischen Katastrophenschutz-Pool eingerichtet, damit ausreichende, jederzeit einsetzbare Katastrophenschutzkapazitäten zur Verfügung stehen und so ein umfassenderes und kohärentes gemeinsames Eingreifen ermöglicht wird.
Inzwischen beteiligen sich alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro und die Türkei an dem Verfahren. Seit seiner Einrichtung im Jahr 2001 sind beim EU-Katastrophenschutzverfahren über 300 Hilfeersuchen für Einsätze innerhalb und außerhalb der EU eingegangen.
Weitere Informationen
Mitschnitt der Pressekonferenz der EU-Kommissare Lenarčič und Kyriakides
Informationen zum Coronavirus auf der Website der EU-Kommission
Informationen zum EU-Katastrophenschutz
Website des European Centre for Disease Prevention and Control
Website des Ausschusses für Gesundheitssicherheit
Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeec [dot] europa [dot] eu ( Laura Bethke ) , Tel.: +49 (30) 2280 2200, und claudia [dot] guskeec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (30) 2280 2190
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 29. Januar 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland