Auf der UN-Klimakonferenz COP28, die am morgigen 1. Dezember in Dubai beginnt, wird die Europäische Union alle Vertragsparteien auffordern, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um die Treibhausgasemissionen noch in diesem Jahrzehnt zu senken und die im Pariser Klimaschutzabkommen eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten, damit die Erderwärmung auf unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius begrenzt wird. Präsidentin von der Leyen wird am Weltklimagipfel teilnehmen, auf dem die COP28 am Freitag und Samstag offiziell eröffnet wird.
Am 1. Dezember wird die Kommissionspräsidentin im EU-Pavillon Gastgeberin mehrerer hochrangiger Veranstaltungen sein. Zum einen geht es um die Förderung der auf das Übereinkommen von Paris abgestimmten CO2-Märkte mit dem Internationalen Währungsfonds, der Weltbank und der Welthandelsorganisation. Zum anderen gibt es eine Auftaktveranstaltung für bahnbrechende Energieprojekte im Rahmen von EU-Catalyst, außerdem eine Veranstaltung zur Partnerschaft für eine gerechte Energiewende mit Vietnam.
Am 2. Dezember wird Präsidentin von der Leyen gemeinsam mit dem Vorsitz der COP28 die „Globale Verpflichtung zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz“ auf den Weg bringen, um die installierten Kapazitäten für erneuerbare Energien zu verdreifachen und die Energieeffizienzmaßnahmen bis 2030 zu verdoppeln. Außerdem wird sie beim Super-Pollutants Summit eine Rede halten. Sie wird an der Auftaktveranstaltung für die Initiative „Coal Transition Accelerator“ (CTA) sowie am Rundtischgespräch zur weltweiten Bestandsaufnahme über Umsetzungsmittel teilnehmen und die offizielle Erklärung der EU im Plenum mit dem Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, abgeben.
Wopke Hoekstra führt EU-Verhandlungsteam
Ab dem 6. Dezember wird Wopke Hoekstra, EU-Kommissar für Klimapolitik, das Verhandlungsteam der EU im förmlichen Beschlussfassungsprozess der COP28 anführen. Die COP28 stellt den Höhepunkt der ersten weltweiten Bestandsaufnahme im Rahmen des Übereinkommens von Paris dar – ein Zeitpunkt, an dem alle Vertragsparteien die erzielten Fortschritte und die erforderlichen Maßnahmen erwägen sollten, um unseren Kurs hin zu einem sichereren Klima zu korrigieren und die Ziele des Übereinkommens von Paris einzuhalten.
Die EU wird alle Partner anhalten, sich auf globale Energieziele zu einigen, die darauf abzielen, den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen ohne Emissionsminderung zu beschleunigen, und zwar im Rahmen der ehrgeizigeren globalen Ziele für den Klimaschutz.
Zu den Verhandlungszielen der EU gehört Folgendes:
- Verdreifachung der globalen Kapazitäten für erneuerbare Energien und Verdoppelung der Steigerungsraten für die Energieeffizienz bis 2030;
- Erzielung einer Einigung über den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen ohne Emissionsminderung;
- Sicherstellung, dass der Verbrauch fossiler Brennstoffe vor 2030 seinen Höchststand erreicht;
- schrittweise Abschaffung von Zuschüssen für fossile Brennstoffe, die nicht der Energiearmut abhelfen oder dem gerechten Übergang dienen.
Weitere Ziele der EU
Bei der weltweiten Bestandsaufnahme muss auch die klare Erwartung festgelegt werden, dass die Vertragsparteien unverzüglich mit der Arbeit an den Zielen für die Zeit nach 2030 beginnen und dass diese Ziele eine gesamtwirtschaftliche Verringerung aller Treibhausgase darstellen, die mit der Vermeidung eines Temperaturanstiegs von 1,5 Grad Celsius und einer klimaneutralen Weltwirtschaft bis Mitte des Jahrhunderts vereinbar sind.
Darüber hinaus wird das Verhandlungsteam der Europäischen Union darauf drängen, dass bereits eingegangene Verpflichtungen rasch umgesetzt werden, damit auf ambitionierte Worte konkrete Taten folgen. Vor diesem Hintergrund soll unter anderem ein Arbeitsprogramm „Klimaschutz“ vorangebracht werden, damit die Bemühungen um die Verwirklichung der Klimaschutzziele in diesem kritischen Jahrzehnt schnellstens intensiviert werden.
Die EU ist entschlossen, bei der Anpassung an den Klimawandel deutliche Fortschritte zur Verwirklichung des globalen Anpassungsziels zu machen. Naturbasierte Lösungen spielen eine entscheidende Rolle für die Anpassung an den Klimawandel und den Erhalt der biologischen Vielfalt im Einklang mit dem im vergangenen Jahr unterzeichneten globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal.
Für den Ausgleich von Verlusten und Schäden wird die EU weiterhin nach wirksamen Lösungen suchen, um den diversen Erfordernissen gefährdeter Länder in der ganzen Welt, die bereits mit den Auswirkungen des Klimawandels konfrontiert sind, gerecht zu werden. Die EU wird sich darum bemühen, die Dynamik der jüngsten Einigung über einen Fonds für Klimaschäden und -verluste zu nutzen. Die EU ist entschlossen, den Fonds mit einer breiten Geberbasis einsatzbereit zu machen, und wird bereit sein, im Hinblick auf ehrgeizige Ergebnisse der COP28, auch in Bezug auf den Klimaschutz, eine Führungsrolle bei den Beiträgen dazu zu übernehmen.
Die EU wird mit Industrieländern zusammenarbeiten, damit sie die Beiträge zur Klimaschutzfinanzierung aufstocken, um das Ziel von jährlich 100 Milliarden US-Dollar zu erreichen. Im Jahr 2022 hat die EU öffentliche Finanzmittel in einer Rekordhöhe von 28,5 Milliarden Euro (rund 30 Milliarden US-Dollar) beigesteuert. Aus vorläufigen Daten der OECD geht hervor, dass das Ziel von 100 Milliarden US-Dollar im Jahr 2022 insgesamt erreicht wurde, doch müssen die Industrieländer ihre Beiträge weiter erhöhen, um sicherzustellen, dass die globale Klimaneutralität Anfang der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts erreicht werden kann.
EU-Nebenveranstaltungen und Teilnahme weiterer Kommissarinnen und Kommissare
Die Kommission wird fast 100 Nebenveranstaltungen im EU-Pavillon in Dubai ausrichten. Auf diesen Veranstaltungen geht es um verschiedenste klimabezogene Fragen wie den Schutz der biologischen Vielfalt und die Wiederherstellung der Natur, Energieversorgungssicherheit und den ökologischen Wandel, sauberen Verkehr, CO2-Märkte, nachhaltige Finanzierung, Ernährungs- und Wasserversorgungssicherheit sowie Forschung und Innovation.
Mehrere Mitglieder des Kollegiums der Kommissionsmitglieder werden an diesen und anderen Veranstaltungen der COP28 teilnehmen, darunter Exekutiv-Vizepräsident Maroš Šefčovič (1.–6. Dezember), Vizepräsidentin Dubravka Šuica (8. Dezember), Kommissar Johannes Hahn (2.–3. Dezember), Kommissar Janez Lenarčič (3. Dezember), Kommissarin Kadri Simson (3.–5. Dezember) und Kommissar Virginijus Sinkevičius (9. Dezember). Die vollständigen Terminkalender finden Sie hier.
Hintergrund
Im Rahmen des Übereinkommens von Paris von 2015 haben 194 Länder vereinbart, sogenannte national festgelegte Beiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) vorzusehen, die ihren jeweiligen Zielvorgaben für die Emissionsreduktion entsprechen. Diese NDCs sollen zusammengenommen dazu beitragen, die durchschnittliche Erderwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts auf unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Der Weltklimarat (IPCC) warnt in seinen 2022 vorgelegten Berichten, dass die globale Temperatur in den nächsten zwei Jahrzehnten um 1,5 Grad steigen wird und eine Umweltkatastrophe nur durch sofortige drastische Senkungen der CO2-Emissionen verhindert werden kann. Dieser Temperaturanstieg hätte äußerst schädliche Auswirkungen, die eine existenzielle Bedrohung darstellen.
Die Europäische Union ist weltweit führend beim Klimaschutz: sie hat ihre Treibhausgasemissionen seit 1990 bereits um 32,5 Prozent gesenkt, während ihre Wirtschaft gleichzeitig um mehr als 60 Prozent gewachsen ist. Mit dem im Dezember 2019 vorgestellten europäischen Grünen Deal hat die EU ihre Klimaziele noch höher gesteckt und sich verpflichtet, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Dies wurde mit der Verabschiedung und dem Inkrafttreten des Europäischen Klimagesetzes im Juli 2021 zu einem rechtsverbindlichen Ziel. Das Klimagesetz sieht auch das Zwischenziel einer Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 vor. Dieses Ziel für 2030 wurde dem UNFCCC im Dezember 2020 als NDC der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris mitgeteilt.
2021 legte die Europäische Kommission ein Paket von Vorschlägen vor, mit denen ihre Klima-, Energie-, Landnutzungs-, Verkehrs- und Steuerpolitik so gestaltet werden soll, dass die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gesenkt werden. Da die meisten dieser Vorschläge nun vollständig angenommen wurden, haben die EU und ihre Mitgliedstaaten ihren Schwerpunkt auf die Umsetzung dieser Maßnahmen gelegt, um den ökologischen Wandel voranzubringen. Die Europäische Union hat am 16. Oktober ihren national festgelegten Beitrag aktualisiert, um zu zeigen, dass sie auf dem Weg ist, die Verringerung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 zu übertreffen. Nach Schätzungen der Kommission wird die umfassende Umsetzung der Rechtsvorschriften nach „Fit für 55“ zu einer Verringerung um 57 Prozent führen. Die nächste Runde national festgelegter Beiträge für Emissionsreduktionen in der Zeit nach 2030 sollte bis 2025 vorgelegt werden.
Die Klimaschutzfinanzierung ist unerlässlich, um gefährdete Gemeinschaften dabei zu unterstützen, sich vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern. Die Industrieländer haben sich verpflichtet, von 2020 bis 2025 jährlich insgesamt 100 Milliarden US-Dollar für die internationale Klimaschutzfinanzierung zu mobilisieren, um insbesondere die am stärksten gefährdeten Länder und kleine Inselstaaten bei ihren Klimaschutz- und Anpassungsbemühungen zu unterstützen. Die EU ist der größte Geber und steuert mit ihrem Beitrag, den sie kontinuierlich aufstockt, rund ein Drittel des angestrebten Betrags bei. Die anderen Geberländer müssen ihre Anstrengungen verstärken und die verbleibende Lücke schließen.
Weitere Informationen
Vollständige Pressemitteilung
EU-Verhandlungsmandat für die COP28
Nebenveranstaltungsprogramm der EU auf der COP28
Partnerschaft für eine gerechte Energiewende mit Vietnam
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 30. November 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland