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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 16. März 2023
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 5 Min

EU-Binnenmarkt: Wettbewerbsfähig über das Jahr 2030 hinaus

Es sind zwei EU Flaggen zu sehen.
European Union 2021

Der Binnenmarkt der EU wird 30 Jahre alt. Zu diesem Anlass hat die Kommission zwei Mitteilungen vorgelegt, die Vergangenheit und Zukunft beleuchten: zum einen zieht die Kommission Bilanz, zum anderen legt sie dar, wie die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU gesichert werden kann. Der Binnenmarkt ist und war der Motor der Gesellschaft und Wirtschaft der EU. Hindernisse abzubauen und die Integration voranzubringen, insbesondere bei Dienstleistungen, sind von entscheidender Bedeutung, damit der Binnenmarkt dieser Motor. In der langfristigen Perspektive zur Wettbewerbsfähigkeit wird dargelegt, wie die EU auf ihren Stärken aufbauen und mehr erreichen kann als nur die Überbrückung der Wachstums- und Innovationslücke. Ein zukunftsorientierter, genau definierter und koordinierter EU-Rahmen soll dabei europäischen Unternehmen helfen, auf dem Weltmarkt mit attraktiven Arbeitsplätzen zu konkurrieren und globale Standards festzulegen.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, verwies auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine, auf schwankende Energiepreise und massive Investitionen in saubere Technologien weltweit – Europa müsse jetzt nachlegen. Der Binnenmarkt habe den Menschen und Unternehmen Wohlstand gebracht, er habe geholfen, Krisen zu bewältigen. Jetzt gehe es darum, ihn zu stärken, und dazu gehöre eine produktivere und wettbewerbsfähigere Industrie.

Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis fügte hinzu: „Wir haben Schlüsselbereiche ermittelt, auf die wir uns konzentrieren müssen: von Investitionen und Finanzierungen bis hin zu einem offenen Handel und Kompetenzen sowie einer intelligenteren Regulierung. Dies ist nicht nur wichtig, um künftig hochwertige Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen, sondern auch, um das Potenzial des ökologischen und digitalen Wandels optimal zu nutzen. Wir wollen in den grünen Industrien der Zukunft führend sein.“

30 Jahre EU-Binnenmarkt

Der EU-Binnenmarkt ist viel mehr als ein Rechtsrahmen oder nur ein Markt: er ist ein Raum der Freiheit, des Fortschritts, der Chancen, des Wachstums, des gemeinsamen Wohlstands und der Resilienz. Mit 440 Millionen Bürgerinnen und Bürgern, 23 Millionen Unternehmen und 15 Prozent des weltweiten BIP ist er der weltweit größte integrierte Binnenmarkt. Gleichzeitig ist der EU-Binnenmarkt eine der am stärksten nach außen gerichteten Regionen der Welt.

Der Binnenmarkt muss sich jedoch weiterhin an neue Gegebenheiten anpassen, sprich dem sich wandelnden geopolitischen Umfeld, den technologischen Entwicklungen, dem ökologischen und dem digitalen Wandel. Wir müssen die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der EU steigern. Um den Binnenmarkt weiterhin zu erhalten und zu vertiefen und sein volles Potenzial auszuschöpfen, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen, die auf der gemeinsamen Verantwortung für den Binnenmarkt auf EU- und nationaler Ebene beruhen.

Mit Blick auf die Zukunft liegt der Schwerpunkt darauf:

  • bestehende Binnenmarktvorschriften durchzusetzen, unterstützt durch Benchmarks, um Defizite im Zusammenhang mit der Umsetzung und Durchführung der EU-Vorschriften zu beheben
  • Hemmnissen auf Ebene der Mitgliedstaaten abzubauen. Dabei geht es insbesondere um Hindernisse für Dienstleistungen, die über Grenzen hinweg erbracht werden sollen und um Hindernisse bei Ökosystemen mit großem Potenzial für wirtschaftliche Integration (Einzelhandel, Bauwesen, Tourismus, Unternehmensdienstleistungen und erneuerbare Energien).

Zu diesem Zweck wird die Kommission die wesentliche Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der Taskforce für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften (SMET) und anderer Foren für eine strukturierte Zusammenarbeit mit Interessenträgern aus der Wirtschaft fortsetzen. Die Kommission schlägt ferner vor, eine Benchmark für die Lösung von mindestens 90 % der Fälle festzulegen, die innerhalb von 12 Monaten bei den nationalen Beratungsstellen SOLVIT eingehen. Darüber hinaus beabsichtigt die Kommission, die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Notifizierung nationaler Vorschriften zu vereinfachen und nationale Binnenmarktämter einzurichten, die verschiedene Maßnahmen umfassen, mit denen Hindernisse im Binnenmarkt abgebaut und verhindert werden sollen.

Die Kommission wird die Fortschritte auf dem Binnenmarkt weiterhin mit Instrumenten wie dem Binnenmarkt- und Wettbewerbsanzeiger und dem jährlichen Binnenmarktbericht überwachen. Durch kontinuierliche Diskussionen und Überlegungen mit und zwischen den Mitgliedstaaten und einschlägigen Interessenträgern wird sichergestellt, dass der Binnenmarkt seinen Bürgerinnen und Bürgern weiterhin ein besseres Leben ermöglicht.

Die langfristige Wettbewerbsfähigkeit fördern

Zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit schlägt die Kommission vor, an neun sich gegenseitig verstärkenden Elementen zu arbeiten, um Folgendes sicherzustellen:

  • ein funktionierender Binnenmarkt durch Erweiterung und Vertiefung und die Förderung der Integration von Dienstleistungen;
  • Zugang zu privatem Kapital und privaten Investitionen durch Vertiefung der Kapitalmarktunion und Vollendung der Bankenunion sowie Entwicklung eines EU-Rechtsrahmens für Steuer- und Finanzdienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen;
  • öffentliche Investitionen und Infrastruktur durch Reform des wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmens;
  • Forschung und Innovation durch steuerliche Anreize, öffentlich-private Partnerschaften und Großprojekte, um das Risikos von Investitionen in Innovation zu verringern, insbesondere in den Schlüsselbereichen saubere Technologien, Digitales und Biotechnologie;
  • Energie durch den schnellen Ausbau erneuerbarer Energien, die Digitalisierung von Energiesystemen und Energiespeicheranlagen;
  • Kreislaufwirtschaft durch Förderung des Übergangs zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft in der EU;
  • Digitalisierung durch eine breit angelegte Einführung digitaler Instrumente in der gesamten Wirtschaft und mehr Unterstützung für die Führungsrolle bei digitalen Schlüsseltechnologien wie künstliche Intelligenz, Quantenrechentechnik, Mikroelektronik, Web 4.0, virtuelle Realität und digitale Zwillinge sowie Cybersicherheit;
  • Bildung und Kompetenzen durch Entwicklung und Anerkennung von Kompetenzen als Schlüssel zu attraktiven und hochwertigen Arbeitsplätzen, Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, jungen Menschen und Drittstaatsangehörigen sowie Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung;
  • Handel und offene strategische Autonomie durch weitere Öffnung der Märkte für EU-Unternehmen durch Vertiefung der Beziehungen zu Verbündeten und Handelspartnern, Wahrung der Grundsätze des fairen Handels und gezielte Bewältigung von Risiken. Eine Reihe zentraler Leistungsindikatoren wird die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele verfolgen und die notwendige politische Ausrichtung und Reaktionsfähigkeit gewährleisten.

Ein Rechtsrahmen für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit

Begleitend zu diesen neun Triebkräften wird die Kommission als zweite Maßnahme aktiv auf einen Rechtsrahmen hinarbeiten, der für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum besser geeignet ist. In Ergänzung des One-in-one-out-Ansatzes und des Wettbewerbschecks, wird dies eine Methode zur Bewertung der Auswirkungen politischer Maßnahmen und einen innovationsfreundlicheren Regulierungsansatz umfassen. Insbesondere wird es neue Impulse geben, um die Berichtspflichten in den EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Umwelt, Digitales und Wirtschaft zu rationalisieren, wobei erste Vorschläge bis zum Herbst vorgelegt werden sollen, um die Belastung um 25 Prozent zu verringern. Die Kommission wird die EU-Rechtsvorschriften auch weiterhin regelmäßig bewerten, um sicherzustellen, dass sie zukunftsfähig und zweckmäßig sind, und die Mitgliedstaaten bei der fristgerechten und ordnungsgemäßen Umsetzung des EU-Rechts unterstützen.

Weitere Informationen:

Die ausführliche Pressemitteilung

Mitteilung: 30 Jahre EU-Binnenmarkt

Die Strategie für langfristige Wettbewerbsfähigkeit

Fragen und Antworten zur Wettbewerbsfähigkeit

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. März 2023
Autor
Vertretung in Deutschland