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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 16. Februar 2021
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

EU gewährt Fluglinien weiterhin Flexibilität bei Nutzung von Start- und Landerechten

Fluggesellschaften werden auch im Sommerflugplan 2021 von der verbindlichen Nutzung ihrer Start- und Landerechte (Slots) befreit. Einen entsprechenden Beschluss haben die EU-Mitgliedstaaten gestern auf Vorschlag der Europäischen Kommission gefasst...

EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean begrüßte den Beschluss, da er Flexibilität ermöglicht und den Weg zurück zu den ursprünglichen Regeln ebnet. „Ich gehe davon aus, dass diese Initiative den Fluggesellschaften Anreize für eine effiziente Nutzung der Flughafenkapazität bietet und letztlich den Reisenden in der EU zugutekommt.“

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung

Der Vorschlag der Kommission

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu ( Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. Februar 2021
Autor
Vertretung in Deutschland