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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 24. Januar 2020
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

EU und 16 weitere WTO-Mitglieder wollen Übergangsregelung zur Streitbeilegung schaffen

Die EU und die Minister von 16 Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) haben sich heute in Davos darauf geeinigt, eine Übergangsregelung zu entwickeln, die ein funktionierendes und zweistufiges Streitbeilegungsverfahren bei der WTO ermöglicht...

EU-Handelskommissar Phil Hogan sagte: „Diese Erklärung zeugt von der hohen Bedeutung, die das zweistufige Streitbeilegungsverfahrens in WTO-Handelsfragen für die EU und die teilnehmenden WTO-Mitglieder hat. Die Übergangsregelung wird gewährleisten, dass die teilnehmenden WTO-Mitglieder weiterhin Zugang zu einem verbindlichen, unparteiischen und qualitativ hochwertigen Streitbeilegungssystem haben. Lassen Sie mich noch einmal betonen, dass dies eine Notfallmaßnahme bleibt, die aufgrund der Lähmung des WTO-Berufungsgremiums erforderlich ist. Wir werden unsere Bemühungen um eine dauerhafte Lösung für die Sackgasse, in der sich das Berufungsgremium befindet, fortsetzen, auch durch notwendige Reformen und Verbesserungen.“

Die Mehrparteien-Übergangsregelung wird auf Artikel 25 der WTO-Streitbeilegungsvereinbarung basieren. 17 WTO-Mitglieder nehmen teil: Australien, Brasilien, Kanada, China, Chile, Kolumbien, Costa Rica, die Europäische Union, Guatemala, Republik Korea, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Panama, Singapur, Schweiz und Uruguay.

Die Initiative wurde Mitte Dezember 2019 von der EU und einer Reihe anderer WTO-Mitglieder eingeleitet, nachdem das WTO-Berufungsgremium aufgrund der Blockade von Neuernennungen seit 2017 effektiv gelähmt ist.

Die Vereinbarung ist eine Notfallmaßnahme und wird nur so lange gelten, bis das WTO-Berufungsgremium wieder seine Arbeit aufnimmt. Die EU ist der Auffassung, dass eine unabhängige und unparteiische Berufungsinstanz, die die erforderlichen Garantien für Entscheidungen von höchster Qualität bietet, weiterhin eines der wesentlichen Merkmale des WTO-Streitbeilegungssystems sein muss.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung (EN)

Die gemeinsame Erklärung (EN)

Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeatec [dot] europa [dot] eu ( Laura Bethke ) , Tel.: +49 (30) 2280- 2200

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Januar 2020
Autor
Vertretung in Deutschland