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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung7. Mai 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Europäisches Medienfreiheitsgesetz zum Schutz unabhängiger Medien tritt in Kraft

EU Flaggen.

Heute tritt das Europäische Medienfreiheitsgesetz in Kraft. Es ist ein neues, beispielloses Regelwerk zum Schutz der Unabhängigkeit und des Pluralismus der Medien. Die neuen Rechtsvorschriften schützen redaktionelle Entscheidungen vor politischer Einflussnahme und richten sich gegen die Überwachung von Journalistinnen und Journalisten. Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Věra Jourová, erklärte: „Zum ersten Mal verfügt die EU über ein Gesetz zum Schutz der Medienfreiheit. Die EU erkennt an, dass Journalisten eine wesentliche Rolle für die Demokratie spielen und geschützt werden sollten. Ich rufe die Mitgliedstaaten auf, die neuen Vorschriften so bald wie möglich umsetzen.“

Stärkung der redaktionellen Unabhängigkeit und des Medienpluralismus in der EU

Diese neuen Vorschriften werden redaktionelle Unabhängigkeit und Medienpluralismus besser schützen, Transparenz und Fairness gewährleisten und eine bessere Zusammenarbeit der Medienbehörden durch einen neuen Europäischen Medienrat ermöglichen. Enthalten sind beispiellose Schutzvorkehrungen, die es Journalistinnen und Journalisten ermöglichen sollen, ihre Arbeit frei und sicher auszuüben. Mit dem neuen Regelwerk wird auch sichergestellt, dass öffentlich-rechtliche und private Medien im EU-Binnenmarkt leichter grenzüberschreitend tätig werden können, ohne ungebührlichem Druck ausgesetzt zu sein. Außerdem wird dem digitalen Wandel des Medienraums Rechnung getragen.

Konkret wird das Europäische Medienfreiheitsgesetz

  • die redaktionelle Unabhängigkeit schützen, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die tatsächliche redaktionelle Freiheit der Mediendiensteanbieter zu achten und zugleich den Schutz journalistischer Quellen, auch vor dem Einsatz von Spähsoftware, zu verbessern;
  • die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien gewährleisten, unter anderem dadurch, dass eine angemessene, nachhaltige und berechenbare Finanzierung garantiert und die Transparenz bei der Ernennung der Leiter bzw. der Vorstände der öffentlich-rechtlichen Medien gefördert wird;
  • die Transparenz von Medieneigentum sicherstellen, indem gezielte obligatorische Informationen (z. B. Firmenamen, Kontaktdaten, Eigentumsverhältnisse) offengelegt werden;
  • Schutzmaßnahmen gegen die ungerechtfertigte Entfernung von Medieninhalten durch sehr große Online-Plattformen (die nach dem Gesetz über digitale Dienste als solche benannt wurden) enthalten, wenn diese Inhalte nach beruflichen Standards erstellt wurden, aber als mit den Geschäftsbedingungen unvereinbar angesehen werden;
  • ein Recht auf individuelle Anpassung des Medienangebots auf Geräten und Schnittstellen wie vernetzten Fernsehgeräten einführen, sodass die Nutzerinnen und Nutzer die Standardeinstellungen ändern und nach eigenen Wünschen anpassen können;
  • sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten die Auswirkungen erheblicher Medienmarktkonzentrationen auf Medienpluralismus und redaktionelle Unabhängigkeit im Wege einer Prüfung des Medienpluralismus bewerten;
  • eine Methode zur transparenten Publikumsmessung für Mediendiensteanbieter und Werbetreibende gewährleisten, um das Risiko überhöhter oder verzerrter Publikumsdaten zu begrenzen;
  • Anforderungen für die Zuweisung staatlicher Werbeausgaben an Mediendiensteanbieter und Online-Plattformen festlegen, um Transparenz und Nichtdiskriminierung zu gewährleisten.

Gemäß dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz wird ein neuer unabhängiger Europäischer Medienrat eingerichtet. Der Medienrat setzt sich aus nationalen Medienbehörden oder -einrichtungen zusammen und wird von einem Sekretariat der Kommission unterstützt. Er wird die wirksame und kohärente Anwendung des EU-Medienrechts fördern, unter anderem durch die Abgabe von Stellungnahmen zu den Auswirkungen von Medienmarktkonzentrationen, die das Funktionieren des Binnenmarkts für Mediendienste beeinträchtigen könnten, sowie durch die Unterstützung der Kommission bei der Ausarbeitung von Leitlinien zur Medienregulierung. Der Medienrat wird auch Maßnahmen in Bezug auf Nicht-EU-Medien koordinieren, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, und einen strukturierten Dialog zwischen sehr großen Online-Plattformen, den Medien und der Zivilgesellschaft organisieren.

Nächste Schritte

Die von der Kommission im September 2022 vorgeschlagene Verordnung sieht mehrere Maßnahmen zum Schutz des Rechts auf Medienvielfalt vor, die innerhalb von sechs Monaten in Kraft treten sollen. Weitere Informationen zum Zeitplan finden Sie in dieser Infografik.

Weitere Informationen:

Daily News vom 07. Mai 2024

Vorschlag der EU-Kommission zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz

Die Maßnahmen der Kommission zur Wahrung der Medienfreiheit und des Medienpluralismus sowie der Sicherheit von Journalisten finden Sie hier.

Pressekontakt: katrin [dot] abeleatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (0) 30 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

 

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. Mai 2024
Autor
Vertretung in Deutschland