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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung19. Juni 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Faire und einfache Besteuerung für mehr Investitionen: Neue Vorschriften für Quellensteuerverfahren

Press conference by Paolo Gentiloni, European Commissioner, on the new rules for withholding tax procedures in the European Union

Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, um Quellensteuerverfahren in der EU für Investoren, Finanzintermediäre wie Banken und Steuerverwaltungen effizienter und sicherer zu machen. Ziel ist eine fairere Besteuerung, die Bekämpfung des Steuerbetrugs und das Ankurbeln von grenzüberschreitenden Investitionen. Derzeit wendet jeder EU-Mitgliedstaat eigene Quellensteuerverfahren an, die sich sehr voneinander unterscheiden. Paolo Gentiloni, Kommissar für Wirtschaft sagte: „Der heutige Vorschlag wird helfen zu gewährleisten, dass Dividenden- und Zinsausschüttungen grenzüberschreitend tätiger Anleger nicht übermäßig besteuert werden, und so den europäischen Kapitalmärkten einen dringend benötigten Energieschub verleihen. Außerdem wird er die Transparenz erhöhen: Die Mitgliedstaaten können künftig prüfen, ob jeder betroffene Steuerpflichtige auch den korrekten Quellensteuersatz zahlt, und so den Missbrauch wirksamer bekämpfen. Unser Vorschlag zeigt erneut, wie wichtig es uns ist, Anlegern das Leben zu erleichtern und unsere Steuersysteme zu verbessern.“

Die Vorschläge sind eines der zentralen Elemente der Mitteilung über eine Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert und des Aktionsplans der Kommission für die Kapitalmarktunion von 2020.

Doppelbesteuerungsabkommen, um zweifache Besteuerung zu vermeiden

Der Begriff „Steuerabzug an der Quelle“ bezieht sich auf den Fall, wenn beispielsweise ein in einem EU-Mitgliedstaat ansässiger Anleger für die in einem anderen Mitgliedstaat erzielten Zinsen oder Dividenden Steuern zahlen muss. Dies ist häufig bei grenzüberschreitenden Investitionen der Fall. Für Fälle dieser Art haben viele EU-Mitgliedstaaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, um zu verhindern, dass Personen oder Unternehmen zweifach besteuert werden. Dank dieser Abkommen kann ein grenzüberschreitend tätiger Anleger die Erstattung der in einem anderen Mitgliedstaat zu viel gezahlten Steuern beantragen.

Diese Erstattungsverfahren sind allerdings oft langwierig, kostspielig und umständlich, sorgen für Frustrationen bei Anlegern und wirken abschreckend auf grenzüberschreitend tätige Investoren aus der EU und aus Drittländern. Derzeit wendet jeder EU-Mitgliedstaat eigene Quellensteuerverfahren an, die sich sehr voneinander unterscheiden. Anleger sind mit mehr als 450 verschiedenen Verfahren in der EU konfrontiert, von denen die meisten nur in der Landessprache verfügbar sind. Die Cum/Ex- und die Cum/Cum-Skandale haben außerdem gezeigt, dass die Erstattungsverfahren missbraucht werden können: Im Zeitraum 2000-2020 haben diese Praktiken Steuerausfälle von schätzungsweise 150 Milliarden Euro verursacht.

Das Ziel: Schnellere und effizientere Abläufe

Die heute vorgeschlagenen Maßnahmen werden Anlegern, Finanzintermediären und nationalen Steuerbehörden das Leben erleichtern:

  • Ein gemeinsamer digitaler Nachweis über den Steuerwohnsitz wird für schnellere und effizientere Erstattungsverfahren sorgen. So werden Anleger mit einem breit gestreuten Portfolio in der EU künftig nur noch einen einzigen digitalen Nachweis über den Steuerwohnsitz benötigen, um im selben Kalenderjahr mehrere Erstattungen zu beantragen. Ein digitaler Nachweis über den Steuerwohnsitz sollte innerhalb eines Arbeitstages nach Beantragung ausgestellt werden. Noch gelten in den meisten Mitgliedstaaten papiergestützte Verfahren.
  • Zwei Schnellverfahren zur Ergänzung des geltenden Standard-Erstattungsverfahrens: ein Verfahren für die „Steuererleichterung an der Quelle“ und ein „Schnellerstattungsverfahren“, die die Erstattungsprozesse in der gesamten EU beschleunigen und stärker harmonisieren werden. Die Mitgliedstaaten werden sich selbst für eines der beiden Verfahren – oder für eine Kombination aus beiden – entscheiden können.
    • Beim Verfahren für die „Steuererleichterung an der Quelle“ wird zum Zeitpunkt der Ausschüttung von Zinsen oder Dividenden ein ermäßigter Steuersatz gemäß den anwendbaren Vorschriften des Doppelbesteuerungsabkommens angewandt.
    • Im Rahmen des „Schnellerstattungsverfahrens“ wird zunächst eine Zahlung unter Berücksichtigung des Quellensteuersatzes des Mitgliedstaats geleistet, in dem die Dividenden oder Zinsen ausgeschüttet werden; zu viel gezahlte Steuern werden jedoch innerhalb von 50 Tagen nach dem Zeitpunkt dieser Zahlung erstattet.

Dank dieser standardisierten Verfahren werden die Anleger Schätzungen zufolge rund 5,17 Milliarden Euro jährlich einsparen.

Nationale Steuerverwaltungen

Durch die Einführung einer standardisierten Meldepflicht erhalten die nationalen Steuerverwaltungen die erforderlichen Instrumente, um zu prüfen, ob der ermäßigte Steuersatz in Anspruch genommen werden darf, und um potenziellen Missbrauch aufzudecken. Zertifizierte Finanzintermediäre müssen der zuständigen Steuerverwaltung die Ausschüttung von Dividenden oder Zinsen melden, sodass diese die Transaktion zurückverfolgen kann. Insbesondere große Finanzintermediäre in der EU werden verpflichtet, sich in einem nationalen Register zertifizierter Finanzintermediäre zu registrieren. Finanzintermediäre aus Drittländern und kleinere EU-Finanzintermediäre können sich freiwillig registrieren lassen.  Steuerpflichtige, die über zertifizierte Finanzintermediäre in der EU investieren, können Schnellverfahren für die Erstattung der Quellensteuer in Anspruch nehmen und die Doppelbesteuerung von Dividendenzahlungen vermeiden. Je mehr Finanzintermediäre sich registrieren, desto einfacher wird es für Steuerbehörden, Anträge auf Steuererstattungen – unabhängig von dem gewählten Verfahren – zu bearbeiten.

Nächste Schritte

Der Vorschlag soll nach Annahme durch die Mitgliedstaaten zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.  

Weitere Informationen:

Die ausführliche Pressemitteilung

Rechtstexte

Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeatec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280- 2200

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. Juni 2023
Autor
Vertretung in Deutschland