Nach der positiven Stellungnahme der EU-Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission die Reform-Agenden Albaniens, des Kosovos, Montenegros, Nordmazedoniens und Serbiens gebilligt. Das ebnet den Weg für Zahlungen im Rahmen der Reform- und Wachstumsfazilität, die nach Abschluss der vereinbarten Reformschritte geleistet werden sollen.
Ein großer Sprung in Richtung EU
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Ich bin beeindruckt von der Arbeit, die unsere Partner im Westbalkan leisten, um ihre Reformagenden voranzubringen. Dies zeigt, dass sie sich für den Erfolg des Wachstumsplans einsetzen. Es ist unser Plan, die Volkswirtschaften der westlichen Balkanländer an die unseren heranzuführen, ihren Unternehmen Zugang zu unserem Binnenmarkt zu ermöglichen und ihnen die Mittel an die Hand zu geben, um auf diesem wettbewerbsfähig zu sein. Alle profitieren davon, und dies ist ein großer Sprung in Richtung Europäische Union.“
Der für Nachbarschaft und Erweiterung zuständige EU-Kommissar Olivér Várhelyi sagte: „Durch die Umsetzung der Reformagenden werden die westlichen Balkanstaaten mit zusätzlichen 6 Milliarden Euro unterstützt, die Marktwirtschaft gestärkt und neue Möglichkeiten für die Bürger und Unternehmen in der Region geschaffen. Die Reformen stärken auch den Gemeinsamen Regionalen Markt und unterstützen die schrittweise Integration in den Binnenmarkt.“
Umsetzung im Zeitraum 2024 bis 2027
In ihren ehrgeizigen Reformagenden verpflichten sich die fünf Regierungen des Westbalkans zu sozioökonomischen und grundlegenden Reformen. Sie sollen im Rahmen des Wachstumsplans im Zeitraum 2024-2027 durchgeführt werden, um das Wachstum und die Konvergenz mit der EU zu fördern. In ihrer Bewertung der Agenden kam die Kommission zu dem Schluss, dass mit ihnen die Ziele der Fazilität erfüllt werden. Dazu gehört auch, die sozioökonomische Kluft zwischen dem Begünstigten und der Union rascher zu schließen sowie wesentliche Elemente des Erweiterungsprozesses zu stärken.
Schwerpunkte der Reform-Agenden
Der Schwerpunkt der Reformagenden liegt auf den Reformen in den prioritären Bereichen Rechtsstaatlichkeit und andere wesentliche Elemente, Governance, digitaler und ökologischer Wandel, Entwicklung des Humankapitals und Unternehmensumfeld. Darüber hinaus hat jeder Begünstigte eine Liste der im Rahmen der Fazilität zu finanzierenden angestrebten Investitionen vorgeschlagen, die für die Ankurbelung des sozioökonomischen Wachstums entscheidend sind und in Verbindung mit dem Investitionsrahmen für den westlichen Balkan genehmigt werden sollen.
Zahlungsmodalitäten
Die Zahlungen werden bis 2027 zweimal jährlich auf Antrag der Partner im Westbalkan und nach Überprüfung von drei Arten von Bedingungen durch die Kommission geleistet:
- Vorbedingungen sind die Aufrechterhaltung demokratischer Mechanismen, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte. Eine besondere Vorbedingung gilt für Serbien und das Kosovo, die konstruktiv an der Normalisierung ihrer Beziehungen arbeiten müssen.
- Als allgemeine Bedingungen müssen makrofinanzielle Stabilität und die Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Haushaltsführung gegeben sein, bevor Mittel ausgezahlt werden.
- Als Zahlungsbedingungen müssen bestimmte quantitative und qualitative Schritte, in die die Reformen unterteilt sind, vollzogen worden sein.
Agenda von Bosnien und Herzegowina
Die Kommission sieht der förmlichen Vorlage der Reformagenda durch Bosnien und Herzegowina erwartungsvoll entgegen, die dann bewertet werden muss. Sie unterstützt die Behörden weiterhin bei der Fertigstellung dieser Agenda, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen soll.
Nächste Schritte
Die Kommission wird nun die Darlehens- und Fazilitäts-Vereinbarungen mit den Begünstigten unterzeichnen. Darin verpflichten sich die Begünstigten, folgende geeignete Maßnahmen zu ergreifen:
- Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption, Interessenkonflikten und Unregelmäßigkeiten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union,
- Vermeidung von Doppelfinanzierungen und Einleitung rechtlicher Schritte zur Einziehung zweckentfremdeter Mittel,
- Erhebung angemessener Daten über die Empfänger von Mitteln im Rahmen der Fazilität und gegebenenfalls zu den Rechten, die der Kommission, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) zu gewähren sind.
Parallel dazu können die Begünstigten eine Vorfinanzierung in Höhe von bis zu 7 Prozent ihrer gesamten vorläufigen Mittelzuweisung im Rahmen der Fazilität beantragen.
Die Auszahlung der Vorfinanzierung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Fazilitäts- und Darlehensvereinbarungen und unter der Voraussetzung, dass die Vorbedingungen erfüllt sind. Das wird die Kommission vor jeder Zahlung überprüfen.
Hintergrund
Am 8. November 2023 hat die Kommission den Wachstumsplan für den Westbalkan angenommen. Dieser ehrgeizige Plan zielt darauf ab, die sozioökonomische Konvergenz der Region mit der EU zu beschleunigen und den Weg zur EU-Mitgliedschaft zu ebnen. Der Plan wird durch eine Aufstockung der finanziellen Unterstützung im Rahmen der neuen Reform- und Wachstumsfazilität untermauert, die am 25. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Die Fazilität wird die derzeitige finanzielle Unterstützung aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA III) ergänzen.
Die Fazilität ist mit 6 Milliarden Euro ausgestattet, davon 2 Milliarden Euro für Finanzhilfen und 4 Milliarden Euro für Darlehen zu besonders günstigen Bedingungen. Mindestens die Hälfte des Gesamtbetrags (Finanzhilfen und Darlehen) wird über den Investitionsrahmen für den westlichen Balkan (WBIF) in Investitionen fließen.
Die restlichen Darlehen gehen an die Staatskassen des Westbalkans, damit durch sozioökonomische Reformen das Wachstum beschleunigt wird.
Weitere Informationen
Pressemitteilung in voller Länge
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Albanien
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Kosovo
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Montenegro
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Nordmazedonien
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Serbien
Verordnung über die Reform- und Wachstumsfazilität
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 23. Oktober 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland