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Vertretung in Deutschland
Presseartikel18. Mai 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Kommission mahnt Mitgliedstaaten zur Umsetzung der EU-Regeln über Opferrechte

Die EU-Mitgliedstaaten müssen mehr tun, um die Rechte von Opfern von Straftaten zu garantieren. Gleiches gilt für die Wahrung von Schutzmaßnahmen für Opfer beispielsweise von häuslicher Gewalt oder Stalking bei Umzug in einen anderen Mitgliedstaat...

„Wir befinden uns mitten in einer Krise der öffentlichen Gesundheit, aber natürlich werden immer noch Menschen Opfer von Verbrechen. Tatsächlich haben wir während der Pandemie traurigerweise bei einigen Formen der Kriminalität wie häuslicher Gewalt, Cyberkriminalität oder Hasskriminalität einen erheblichen Anstieg zu verzeichnen. Dies ist eine deutliche Erinnerung daran, dass die Gewährleistung grundlegender Opferrechte immer von entscheidender Bedeutung ist“, so Reynders weiter.

In den meisten Mitgliedstaaten wurden Mängel bei der Umsetzung einiger zentraler Rechte festgestellt, wie Zugang zu Informationen, Unterstützungsdiensten und Schutz entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Opfer. Die europäischen Schutzanordnung wird nach wie vor nur selten in Anspruch genommen, vor allem wegen des mangelnden Bewusstseins für das Instrument und wegen der unzureichenden nationalen Schutzsysteme.

Die Kommission wird bald eine EU-Opferrechtsstrategie (2020-2025) verabschieden.

Die Richtlinie über die Rechte der Opfer legt Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz der Opfer von Verbrechen fest und stellt sicher, dass Personen, die Opfer von Verbrechen geworden sind, anerkannt und mit Respekt behandelt werden. Sie müssen auch angemessenen Schutz, Unterstützung und Zugang zur Justiz erhalten. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 16. November 2015 in nationales Recht umsetzen.

Die Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung ermöglicht die Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat ergangenen strafrechtlichen Schutzanordnung in den anderen Mitgliedstaaten. Wurde zu Ihren Gunsten in einem Mitgliedstaat eine Schutzanordnung in Strafsachen erlassen, können Sie eine Europäische Schutzanordnung beantragen. Der Mitgliedstaat, in den Sie reisen oder umziehen wollen, ordnet dann zu Ihrem Schutz in einem vereinfachten, beschleunigten Verfahren eine neue Schutzmaßnahme an. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis 11. Januar 2015 in nationales Recht umsetzen.

Weitere Informationen:

Daily News vom 18. Mai 2020

Die Umsetzungsberichte finden Sie auf der Website zum Schutz von Opferrechten

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele ) , Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. Mai 2020
Autor
Vertretung in Deutschland