Beide Initiativen wurden von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2017 angekündigt. Gesetzgebungsvorschläge für beide Initiativen sind im Arbeitsprogramm der Kommission für 2018 vorgesehen und sollen im Frühjahr 2018 vorgelegt werden. Die Konsultation läuft bis zum 7. Januar 2018.
Hintergrund
16 Millionen Europäerinnen und Europäer leben heute in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. Das sind doppelt so viele wie vor zehn Jahren. 1,7 Millionen Europäerinnen und Europäer pendeln täglich in einen anderen Mitgliedstaat. Jedes Jahr reisen mehrere Hundert Millionen Menschen aus privaten, touristischen oder geschäftlichen Gründen in andere europäische Länder. Die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen müssen problemlos auf Informationen zugreifen können und brauchen Gewissheit über ihre Rechte und Möglichkeiten im In- und Ausland. Zugleich müssen die nationalen Behörden nahtlos zusammenarbeiten.
Weitere Informationen:
Faktenblatt „Eine Europäische Arbeitsbehörde“
Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 27. November 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland